Diversität und Antidiskriminierung
Der englische Begriff "Diversity" wird oft mit "Vielfalt" oder "Diversität" übersetzt. "Diversity" umfasst hier sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede von Menschen. Unabhängig davon, ob sich Vielfalt "rechnet", haben Menschen ein Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden. Hierzu trat 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Eine Handreichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2015, S.10) zu "Diversity Mainstreaming" in Verwaltungen beschreibt das Ziel wie folgt: "Diversity [umfasst] die Vielfalt aller Menschen und bezieht sich wesentlich auf die sechs im AGG berücksichtigten Merkmale Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung und sexuelle Identität." Weitere, nicht im AGG verankerte Dimensionen sind etwa die soziale Stellung, Berufe, geografische Lage usw. (aus: Bundeszentrale für politische Bildung).
Unterzeichnung der Charta der Vielfalt
Die Universitätsmedizin Göttingen hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Mit dieser Unterschrift bekräftigt die UMG ihr Bekenntnis zu einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld und dass alle Beschäftigten – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft – Wertschätzung erfahren.
Die Charta der Vielfalt e.V. ist die größte Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Diversity in Unternehmen und Institutionen Deutschlands. Das Herzstück des Vereins ist die Urkunde „Charta der Vielfalt“, die zur Anerkennung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitskultur 2006 gemeinsam von Unternehmen und Politik ins Leben gerufen wurde.
Mehr als 4.900 Organisationen haben die Charta der Vielfalt bis heute unterzeichnet. Damit repräsentiert die Charta der Vielfalt über 15 Millionen Beschäftigte. Der Verein wird getragen von 38 Mitgliedsorganisationen. Unterstützt wird die Initiative von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan. Bundeskanzler Olaf Scholz ist Schirmherr der Charta der Vielfalt e. V.
Deutscher Diversity Tag am 23. Mai 2023
Die UMG beteiligt sich am Deutschen Diversity Tag am 23. Mai 2023 mit einer Podcastreihe (das Programm sehen sie unten als PDF). Ziel dieses Tages, der in diesem Jahr zum 11. Mal stattfindet ist das Aufzeigen von Vielfalt im Arbeitsleben sowie auf Herausforderungen und Themen aufmerksam zu machen, die sonst nicht im Fokus stehen.
Downloads
Weitere Informationen
Antidiskriminierung:
Definition von Diskriminierung https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/was-ist-diskriminierung/was-ist-diskriminierung-node.html
Diskriminierungsschutz:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html
Kontakt
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- telephone: +49 551 3969335
- e-mail address: anja.lipschik(at)med.uni-goettingen.de
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