Härtefallanträge im Rahmen der Fristenregelungen der Studienordnungen Medizin und Zahnmedizin

  • § 3 Abs. 6 der Anlage 1 zur Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin
  • § 3 Abs. 6 der Anlage 1 zur Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin


Über Härtefallanträge entscheidet der Dekan nach Beratung in einem Härtefallausschuss.

Antragsfrist und Antragstellung

Alle Informationen zur Antragsfrist und Antragstellung entnehmen Sie bitte der u.s. „Richtlinie des Dekans zur Bearbeitung von Härtefallanträgen in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin“

Der Antrag ist an folgende Adresse zu senden:

Universitätsmedizin Göttingen
Studiendekanat
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen

Hinweise

Bei chronischen Erkrankungen / Behinderungen/ Dauerleiden ist statt eines Härtefallantrags zur Verlängerung der 18-Monats-Frist in einem Fach, ein entsprechender Antrag auf allgemeinen Nachteilsausgleich beim Studiendekanat zu stellen. Sollte ein solcher Nachteilsausgleich bewilligt worden sein, kann aus den in der Studienordnung genannten Gründen (siehe die „Richtlinie des Dekans zur Bearbeitung von Härtefallanträgen in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin“) natürlich im Einzelfall ein Härtefallantrag gestellt werden. Sie müssen dann ausführlich begründen, warum der Nachteilsausgleich für den Einzelfall nicht ausreichend ist.

Nachweis von Krankheit: Sofern Sie an einzelnen Prüfungsterminen aufgrund Erkrankung nicht teilnehmen konnten, müssen Sie für jeden einzelnen, krankheitsbedingt verpassten Prüfungstermin ein qualifiziertes Attest vorlegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist für den grundsätzlichen Nachweis einer Krankheit in der Prüfungssituation zwar ausreichend, jedoch geht die fehlende ärztliche Begründung in einer AU zu Ihren Lasten. Der Härtefallausschuss muss für eine gerechte Bewertung genau wissen, um welche Krankheit etc. es sich gehandelt hat. Liegt zunächst also nur die AU vom Krankheitstag vor, sollten Sie diese auch auf jeden Fall einreichen, dann aber am besten eine entsprechende Begründung durch den behandelnden Arzt dazulegen. Die entsprechenden Anforderungen an das qualifizierte Attest entnehmen Sie bitte der „Richtlinie des Dekans zur Bearbeitung von Härtefallanträgen in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin“.

Stand: September 2022

Leitung - Geschäftsführende Leitung des Studiendekanats

Dr. med. dent. Kathrin Lagodny

Dr. med. dent. Kathrin Lagodny

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