Bewerbung Medizin und Zahnmedizin

Studieninteressierte mit einer deutschen HZB oder eines Mitgliedstaates der EU/EWR oder Bildungsinländer/in

Bewerbung um einen Studienplatz im 1. Semester

An der Medizinischen Fakultät Göttingen können Sie Ihr Studium jeweils zum Winter- und zum Sommersemester aufnehmen. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich durch die Stiftung für Hochschulzulassung: Die Fakultät selbst vergibt keine Studienplätze.

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.12.2017 werden die Studienplätze in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin in folgenden 3 Hauptquoten vergeben:

  • Abiturbestenquote (30% der Studienplätze): Ausschließliches Kriterium ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung
  • Zusätzliche Eignungsquote (10% der Studienplätze): Berücksichtigung von ausschließlich schulnotenunabhängigen Kriterien (z.B. fachspezifische Studieneignungstests, abgeschlossene Berufsausbildung, außerschulische  Leistungen, praktische Tätigkeiten ,die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben, usw.)
  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote; 60 % der Studienplätze): neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung sind mindestens zwei weitere schulnotenunabhängige Kriterien zu berücksichtigen, wovon eines erheblich zu gewichten ist. Eines der Auswahlkriterien muss ein fachspezifischer Studieneignungstest sein.

Vergabekriterien in der Adh- und ZE-Quote an der Universitätsmedizin Göttingen:

  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH; 60% der Studienplätze):

Kriterien-Gewichte

Kriterien-Gewichte      
AdH-Anteil (%) Abitur TMS* Berufsausbildung** Dienst Summe
AdH 1-Quote 80% 60 30 10 100
AdH 2-Quote 20% 60 10 30 100
Summe 100%          

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10% der Studienplätze):
  Kriterien-Gewichte      
  Quote TMS* Berufsausbildung** Summe  
Sommersemester 2022 100% 60 40 100  
Wintersemester 2022/23 100% 60 40 100  

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

*TMS: Test für Medizinische Studiengänge Homepage TMS Startseite und Anmeldeportal

**Die anerkannten Berufsausbildungen und Dienste entnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung

Bewerbungsfristen und weitere Informationenentnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung

Nachweis des Masernschutzes

An der UMG ist der Nachweis über den Masernschutz verpflichtend; ohne Nachweis des Masernschutzes kann keine Immatrikulation an der UMG erfolgen.

Nutzen Sie bitte gegebenenfalls die Zeit zwischen Ihrer Bewerbung und der Immatrikulation,  um sich impfen zu lassen oder Ihren Impfstatus aufzufrischen. Die kurze Frist zur Annahme des Studienplatzes nach der Zulassung ist dafür in der Regel nicht ausreichend.

Mit der Verabschiedung des neuen Masernschutzgesetztes im November 2019 im Bundestag sind auch alle Studierenden der Human- und Zahnmedizin an der UMG verpflichtet, ihren Masernschutz nachzuweisen.

Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes kann die Medizinische Fakultät ab dem 01.03.2020 keine Studierenden im Krankenhaus für Blockpraktika, Untersuchungskurse etc. mehr neu zulassen. Daher müssen alle zukünftigen Studierenden einen verpflichtenden Nachweis ihres Masernschutzes bereits im Rahmen Ihrer Immatrikulation an der UMG erbringen. Bereits zugelassene Studierende müssen ihren Masernschutz bis spätestens 31.07.2021 nachweisen. Bitte nutzen Sie dafür das hier verfügbare Formular.

Fragen und Auskünfte

Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, so informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung!

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