Studienfinanzierung / BAföG
Universitätsmedizin Göttingen
Bescheinigung nach § 48 BAföG
Sollten Sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen wollen, informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Studentenwerks.
Nach 3 oder 4 Semestern muss ein Leistungsnachweis nach §48 BAföG eingereicht werden (eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des 3. respektive 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden). Dieser Leistungsnachweis wird im Studiendekanat erstellt. Sie finden als Download ein Hinweisblatt, unter welchen Voraussetzungen Sie die Bescheinigung mit positiver Beurteilung erhalten.
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