Wiederholungsklausuren Klinik
Hinweise zu Wiederholungsklausuren im klinischen Studienabschnitt
Die Grundsätze zur Wiederholung von Erfolgskontrollen sind in der Studienordnung Humanmedizin vom November 2020 (Anlage 1) erläutert. In den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität (Nr. 70) wurde die aktuelle Fassung der Studienordnung für alle Studierende des Studiengangs Medizin am 16.11.2020 veröffentlicht.
Die Wiederholungsklausuren bestehen ggf. abweichend von der Modulklausur aus einer einzigen Prüfungsform und können mit einer höheren Anzahl an Prüfungsfragen erfolgen. S. hierzu auch § 13 Abs. 3, Satz 3 der Anlage 1 der Studienordnung vom 16.11.2020.
Wiederholungsklausuren nach dem 6. klinischen Semester
Die Wiederholungsklausuren nach dem 6. klinischen Semester für die Fächer F2, F3, F9, F20 und der Querschnittsbereiche Q2, Q8, Q9, Q10, Q13, Q14 im Wintersemester 2024/2025 finden am Dienstag, den 28. Januar 2025 und/oder am Mittwoch, den 29. Januar 2025 statt.
Beginn ist um 09.00 Uhr im DiPS 1.
Die Anmeldung zu diesen Wiederholungsklausuren im WiSe 2024/2025 ist ab dem 07. Oktober 2024 – 9.00 Uhr online über das Studierendenportal https://student.umg.eu möglich.
Anmeldeschluss ist der 21. Januar 2025 um 09.00 Uhr. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie an Ihren studentischen E-Mail-Account eine abschliessende Information, in der Regel nach 12.00 Uhr, über den Tag und den Beginn der Wiederholungsklausur.
Die Anmeldung ist nur für die Studierenden möglich, die den 1. Versuch nicht bestanden haben (d. h. alle Teilleistungen erbracht,
aber nicht bestanden/ weniger als 60 %) oder den 2. Versuch nicht bestanden haben.
Bei Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte an Heike Wolfram, Studiendekanat, Prüfungsangelegenheiten. Telefon: 0551-39 63390
Prüfungsraum: DiPS I bis III
Wiederholungsklausuren für alle Fächer und Querschnittsbereiche des 1. bis 5. klinischen Semesters
Die Wiederholungsklausuren für alle Fächer und Querschnittsbereiche des 1. bis 5. klinischen Semesters im Wintersemester 2024/2025 finden im Zeitraum vom 24. bis 28. Februar 2025 statt.
Die Anmeldung zu diesen Wiederholungsklausuren im WiSe 2024/2025 ist ab dem 07. Oktober 2024 – 9.00 Uhr online über das Studierendenportal https://student.umg.eu möglich.
Anmeldeschluss ist der 17. Februar 2025 um 09.00 Uhr. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie an Ihren studentischen E-Mail-Account eine abschliessende Information über den genauen Prüfungstag und den Beginn der Wiederholungsklausur.
Die Anmeldung ist nur für die Studierenden möglich, die den 1. Versuch nicht bestanden haben (d. h. alle Teilleistungen erbracht,
aber nicht bestanden/ weniger als 60 %) oder den 2. Versuch nicht bestanden haben.
Bei Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte an Heike Wolfram, Studiendekanat, Prüfungsangelegenheiten. Telefon: 0551-39 63390
Prüfungsraum: DiPS I
Häufig gestellte Fragen
Was geschieht, wenn eine Erfolgskontrolle innerhalb der Module nicht bestanden wird?
Viele Modulprüfungen enthalten Fragen oder Aufgaben zu mehreren Fächern und Querschnittbereichen. Die erreichten Leistungspunkte (LP) werden über mehrere Modulprüfungen aufsummiert (maximal 100 LP). Eine schlechte Leistung in einem Fach oder Querschnittbereich im Rahmen einer Modulklausur kann durch eine gute Leistung im gleichen Fach/ Querschnittsbereich in einer oder mehreren nachfolgenden Modulklausuren ausgeglichen werden.
Ist die Modulklausur die einzige Klausur zu einem Fach/QB (z.B. Modul 1.2), ist dieses Fach/dieser Querschnittsbereich bei weniger als 60% zutreffender Antworten nicht bestanden. In diesem Fall muss eine Fach-oder Querschnittsbereichs-Wiederholungsprüfung bestanden werden. Wird diese nicht bestanden, besteht nur noch eine weitere Möglichkeit, den Schein in einer Wiederholungsprüfung zu erlangen.
Was geschieht, wenn nach dem Aufsummieren der Teilergebnisse eines Fachs/Querschnittsbereiches nicht die dort notwendigen 60% der maximalen erreichbaren Leistungspunkte erreicht wurden?
Falls die Summe der Leistungspunkte für einen Leistungsnachweis nach Absolvierung aller notwendigen Module insgesamt weniger als 60% beträgt, ist das Fach oder der Querschnittsbereich nicht bestanden.
Die/der Studierende hat insgesamt zweimal die Möglichkeit, den Leistungsnachweis durch Bestehen einer Wiederholungsprüfung im Fach bzw. Querschnittsbereich noch zu erlangen. Diese Wiederholungsprüfungen sind fachspezifisch gestaltet und werden vom scheinverantwortlichen Fachvertreter angeboten.
Eine Klausureinsicht kann nach der Freigabe und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses innerhalb von sieben Kalendertagen beim jeweiligen scheinverantwortlichen Fachvertreter beantragt werden.
Nach Bestehen der Wiederholungsprüfung erhält der/die Studierende die dann erreichte Note. Wer die beiden Wiederholungsmöglichkeiten in einem Fach bzw. Querschnittsbereich nicht besteht, kann das Studium der Medizin an der Universität Göttingen nicht mehr fortsetzen und wird exmatrikuliert. Der/die Studierende erhält einen schriftlichen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen eines Leistungsnachweises.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nachweispflichtige Lehrveranstaltungen und die hierzu jeweils gehörenden Prüfungen einschließlich der eventuell abzulegenden Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Antritt der Lehrveranstaltung absolviert werden.
Bei Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Semester erstrecken, beginnt die 18- Monate-Frist mit dem Semester, in dem die letzte zu diesem Leistungsnachweis gehörende Lehrveranstaltung stattfindet.
Auf die 18- Monate-Frist nicht angerechnet werden (neben anerkannten Beurlaubungen oder Auslandsaufenthalten zum Zwecke des Studiums) die Teilnahme an wissenschaftlichen Programmen, die mit der Vergabe eines Stipendiums verbunden sind, oder ein strukturiertes wissenschaftliches Arbeiten im Umfang von maximal zwei Semestern. Die Durchführung strukturierter wissenschaftlicher Arbeiten ist durch die Vorlage eines Nachweises, der von einem/r verantwortliche/n Hochschullehrer/in und dem Promotor zu unterzeichnen ist, zu belegen. Auf Antrag kann bei Vorliegen wichtiger Gründe die Frist verlängert werden.
Wiederholungsklausuren-Termine
Die erste Wiederholungsmöglichkeit wird zeitlich so angeboten, dass den Studierenden die ungehinderte Fortsetzung des Studiums ermöglicht wird. Die Zeiträume der Wiederholungsprüfungen werden zum Semesterbeginn auf der Homepage bekannt gegeben. Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist wird der konkrete Prüfungstag dem Studierenden bekannt gegeben. Der Prüfungstag ist für den Studierenden verbindlich. Individuelle Prüfungstermine können nicht vergeben werden. Sofern ein Studierender ohne Entschuldigung nicht zur Wiederholungsprüfung erscheint, wird dies als nicht bestanden gewertet. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der 18-Monate-Frist, die Wiederholung von Erfolgskontrollen nicht mehr möglich ist, auch wenn bis dahin nicht alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Wo und wann muss ich mich an- oder abmelden?
Die Anmeldung für alle Wiederholungsklausuren ist seit dem SoSe 2020 – über das Studierendenportal https://student.umg.eu möglich und erfolgt nur online.
Eine Abmeldung von der Wiederholungsklausuren ist auch online möglich, aber nur bis zum bekannt gegebenen Anmeldeschlusstermin. Nach Ablauf dieses Termin ist die Anmeldung verbindlich, eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei Erkrankung am Prüfungstag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Prüfungszentrum/ Klinikum Raum 1.D1 244 eingereicht werden. Bei wiederholtem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung oder bei einem Rücktritt vom letzten Prüfungsversuch ist ein Attest einzureichen, das den auf der Homepage des Studiendekanats veröffentlichten Vorgaben entspricht.
Kann ich die Prüfungsform für die Wiederholungsklausuren wählen?
Seit dem WiSe 14/15 finden alle Wiederholungsklausuren i.d.R. als E-Prüfung statt. Eine Wahlmöglichkeit seitens der Studierenden gibt es nicht. Die Erfolgskontrollen enthalten i. d. R. Fragen aus allen Modulen, die zum Scheinerwerb absolviert wurden. Bisher für das Fach/den Querschnittsbereich erworbene Leistungspunkte verfallen. Für die zeitgerechte Erstellung dieser Erfolgskontrolle ist der/die Fachvertreter/in verantwortlich.
Kontakt
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