Praktikum der Berufsfelderkundung
Vorklinischer Studienabschnitt Zahnmedizin
Vorbedingungen für die Teilnahme: Studierende der Zahnmedizin im 1. Fachsemester.
Anmeldemodalitäten: Die Anmeldung erfolgt online über ein Formular. Der Link wird den Erstsemestern zugeschickt.
Leistungsbewertung: Hospitationsbericht.
Thematische Inhalte
Die Vorlesung ist für Studierende des 1. Fachsemesters Zahnmedizin konzipiert und stellt eine erste Einführung in die nicht-medizinischen Grundlagen der beruflichen Tätigkeit als Zahnärztin bzw. Zahnarzt dar.
- Aufgabenfelder, Abgrenzungen, Zuständigkeiten von Human- und Zahnmedizin
- Fachrichtungen der Zahnmedizin
- Überblick über das Studium der Zahnmedizin
- Vielfalt der Berufsmöglichkeiten und der beruflichen Weiterbildung
- Schlagworte zu rechtlichen Grundlagen
- Grundlagen der Arzt-Patienten-Kommunikation und -Beziehung
- Grundlagen (zahn)-ärztlicher Teamarbeit
- Arbeitsschutz
Ergänzt wird die Vorlesung durch ein abzuleistendes Praktikum im Umfang von 2 Wochen. Der Umfang von einer Woche ist definiert als 5 Werktage. Etwaige Feiertage sind nachzuholen.
Das Praktikum hat folgende Ziele:
- Einblicke in die Vielfalt der medizinischen Berufsmöglichkeiten erlangen
- Kenntnis erlangen von der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und von der Verknüpfung und Abgrenzung der verschiedenen Bereiche
- erste Eindrücke der Patientenbehandlung und der Arzt-Patienten-Kommunikation erlangen.
Regeln für das Praktikum für alle Studierenden bis Studienstart im Wintersemester 2023/2024:
Eine Woche Praktikum ist hierbei obligatorisch in einem Dentallabor zu absolvieren, die andere Woche in einer medizinischen Einrichtung eigener Wahl mit Bezug zur Zahnmedizin, nicht jedoch in einer Zahnarztpraxis. In Frage kommen hier z. B. allgemeinmedizinische oder fachärztliche Praxen, Krankenhäuser, Krankenversicherungen, öffentliche Gesundheitseinrichtungen, Seniorenheime, medizintechnische Unternehmen etc. Die Studierenden bemühen sich selbstständig um eine Praktikumsstelle. Eine Zuweisung durch die UMG erfolgt ausdrücklich nicht.
Den Abschluss dessen bilden 2 Hospitationsberichte. Die Anforderungen hierzu finden Sie in den Downloads.
Falls bereits eine Ausbildung als Zahntechnikerin bzw. Zahntechniker vorliegt, ein pflegerisches FSJ absolviert wurde, eine Ausbildung als Hebamme absolviert wurde etc. ist eine Anrechnung dessen auf einen der beiden Praktikumsteile möglich. Bitte wenden Sie sich an den Studiengangskoordinator Zahnmedizin. Die Anerkennung erfolgt nur unter Vorlage entsprechender Nachweise und unterliegt eine Einzelfallprüfung.
Wer vor Beginn des Studiums ein Praktikum z. B. in einem Dentallabor oder in einer Arztpraxis absolviert hat, welches den Kriterien für die abzuleistenden Hospitationen entspricht, wird auf Anfrage von einem Praktikumsteil befreit und muss nur noch einen Praktikumsbericht erstellen. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Praktikum und der Aufnahme des Studiums ein Zeitraum von max. 1 Jahr liegt. Die Anerkennung erfolgt nur unter Vorlage entsprechender Nachweise und unterliegt eine Einzelfallprüfung.
Regeln für das Praktikum für alle Studierenden ab Studienstart im Sommersemester 2024:
Zum Abschluss der Lehrveranstaltung „Praktikum der Berufsfelderkundung“ ist als Prüfungsleistung ein Praktikum abzuleisten.
Hierfür gelten die folgenden Regeln:
- Variante 1: 2 Wochen Dentallabor
- Variante 2: 1 Woche Dentallabor und 1 Woche in einer medizinischen Einrichtung eigener Wahl, nicht aber in einer Zahnarztpraxis.
Den Studierenden obliegt es, sich selbstständig für eine der Varianten zu entscheiden.
Studierende, die bereits über eine Ausbildung in der Zahntechnik verfügen, können unter Vorlage des Ausbildungszeugnisses auch 2 Wochen Praktikum in einer medizinischen Einrichtung eigener Wahl, nicht aber in einer Zahnarztpraxis, absolvieren.
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt unter Vorlage der Praktikumsbescheinigung und des Hospitationsberichts.
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