Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten zur Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Belange in ihren Lieferketten. Diesbezüglich haben die Unternehmen unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, das die vertrauliche Mitteilung von Informationen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens und seinen Lieferanten ermöglicht.
Beschwerdeportal
Das Portal der UMG für die Meldung derartiger Beschwerden stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Grundsatzerklärung
Die Grundsatzerklärung der UMG zur Menschenrechtsstrategie gemäß § 6 (2) LkSG finden Sie hier:
Berichtspflicht gem. § 10 Absatz 2 LkSG
Kontakt
Bei Fragen zum Beschwerdeportal schreiben Sie gerne eine Mail an lksg(at)med.uni-goettingen.de.