Stiftungsausschuss Universitätsmedizin Göttingen
Stiftung Öffentlichen Rechts
Der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin ist Stiftungsaufsichtsorgan für die Universitätsmedizin Göttingen. Der Stiftungsausschuss berät die Universitätsmedizin, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung, die ausschließlich die Universitätsmedizin betreffen und überwacht die Tätigkeit des Vorstands.
Mitglieder Stiftungsausschuss Universitätsmedizin
Der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin konstituierte sich erstmals in seiner Sitzung am 23.10.2003. Die Amtsperiode der Mitglieder des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin beträgt drei Jahre. Wiederbestellungen sind möglich.
Der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin besteht gemäß § 60a Abs. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) aus fünf Mitgliedern, die wie folgt gewonnen werden:
- 1 vom Stiftungsrat aus seiner Mitte bestimmtes Mitglied
- 2 Personen, die das Fachministerium auf Vorschlag des Fakultätsrates der Medizinischen Fakultät bestellt und die weder Mitglied noch Angehörige der Universität Göttingen sind, darunter eine Person mit Fachkompetenz für die medizinische oder wirtschaftliche Leitung von Krankenhäusern
- 1 Mitglied, vom Senat aus der Universität Göttingen gewählt
- 1 Vertreter/in des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Die Mitglieder des Vorstands, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft, die Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin Göttingen und ein Mitglied der Personalvertretung der Universitätsmedizin Göttingen nehmen in der Regel an den Sitzungen des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin beratend teil.
Aktuelle Besetzung
In der aktuellen Amtsperiode ist der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin wie folgt besetzt:
Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Martin Paul
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Martin Paul, Jahrgang 1958, ist seit dem 1. November 2021 Rektor der Ruhr-Universität Bochum, wo er auf eine Professur für Experimentelle Medizin berufen wurde. Zuvor war er zehn Jahre Präsident der Universität Maastricht in den Niederlanden. Nach einer Tätigkeit als Postdoctoral Fellow an der Harvard Medical School in Boston und der Universität Heidelberg hatte er von 1997 bis 2008 den Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie und Toxikologie an der Freien Universität Berlin, ab 2003 an der Charité Universitätsmedizin Berlin inne. Hier war er von 2003 bis 2008 Dekan und Mitglied des Vorstands. Im Jahre 2008 folgte er einem Ruf an die Universität Maastricht an die Faculty of Health, Medicine and Life Sciences. Bevor er dort zum Präsidenten gewählt wurde, war er unter anderem Dekan seiner Fakultät und Vizepräsident des Universitätsklinikums Maastricht. Neben seinen universitären Aufgaben ist er Mitglied mehrerer Aufsichts- und Beiratsgremien sowohl in Deutschland als auch im internationalen Kontext.
Martin Paul hat von 1978 bis 1985 Humanmedizin in Heidelberg studiert und dort promoviert und habilitiert.
Stellvertr. Vorsitzende:
Dipl.-Volkswirtin Irmtraut Gürkan
Irmtraut Gürkan war von 2003 bis 2019 als Kaufmännische Direktorin und Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Heidelberg tätig. In dieser Funktion wurde sie zweimal zur Managerin des Jahres in der Gesundheitswirtschaft ausgezeichnet.
Nach Abschluss ihres Studiums der Volkwirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen 1976 war sie zunächst bei der AOK Frankfurt im Vertragswesen tätig und wechselte 1979 an das Universitätsklinikum Frankfurt, 1984 wurde sie hier Stellvertretende Verwaltungsdirektorin, 1990 wurde sie zur Verwaltungsdirektorin und nach Rechtsformwechsel zum 01.01.2001 zur Kaufmännischen Direktorin bestellt.
Frau Gürkan war Gründungsmitglied des Verbandes der Universitätsklinika Deutschland (VUD) und lange Jahre im Vorstand des VUD tätig. Zu ihrem gesellschaftlichen Engagement und Ehrenämtern zählten unter anderem ihre Mitgliedschaften im Hochschulrat der RWTH Aachen, im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Organtransplantation, im Vorstand der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, im Aufsichtsrat des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg / Hessen sowie das Amt der Vorsitzenden des DIHK-Ausschusses für Gesundheitswirtschaft. Sie war Mitglied des Medizinausschusses des deutschen Wissenschaftsrates und des medizinischen Ausschusses des österreichischen Wissenschaftsrates.
Derzeit ist Irmtraut Gürkan mit folgenden Mandaten betraut:
- Charité Berlin, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
- Universitätsspital Basel, Mitglied des Verwaltungsrats
- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Mitglied des Aufsichtsrats
- Stiftung Alice-Hospital vom Roten Kreuz, Mitglied des Kuratoriums
- Eurotransplant Leiden / NL, Mitglied des Supervisory Board
- Biolife AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
Vertreter des Stiftungsausschusses Universität:
Dr. Joachim Kreuzburg
Dr. Joachim Kreuzburg steht seit 2005 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze der Sartorius AG, einem international führenden Pharma- und Laborzulieferer.
Nach einem Maschinenbau-Studium in Hannover mit den Studienschwerpunkten Thermodynamik und Fahrzeugbau arbeitete er zunächst beim Niedersächsischen Institut für Solarenergieforschung in Hameln. 1995 wechselte er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Hannover, wo er 1999 zu einem umweltökonomischen Thema promovierte. Seit 1999 ist Dr. Kreuzburg bei der Sartorius AG in verschiedenen leitenden Positionen tätig, seit 2002 als Mitglied des Vorstands. 2003 wurde er Sprecher des Vorstands, seit 2005 ist er Vorstandvorsitzender der Sartorius AG. Zusätzlich ist er seit 2007 Verwaltungsratsvorsitzender und CEO der Sartorius Stedim Biotech S.A.
Vertreter des Senats:
Prof. Dr. Mathias Bähr
Prof. Dr. Mathias Bähr ist seit 2001 Direktor der Klinik für Neurologie an der Universitätsmedizin Göttingen. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Untersuchung der Pathomechanismen neurodegenerativer Prozesse mit Schwerpunkt auf dem Morbus Parkinson, die Etablierung neuer Biomarker und die Entwicklung neuroprotektiver Therapiestrategien. Er ist seit 2002 Mitglied des Vorstandes des European Neuroscience Institute (ENI) und sein derzeitiger Sprecher. Prof. Bähr war Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Senates der Universität Göttingen, zuletzt erneut seit 2019 als gewählter Senator.
Prof. Bähr war stellvertretender Sprecher eines EU-Exzellenz-Netzwerks (NeuroNe), Sprecher von mehreren EU-Verbundprojekten, eines DFG-Schwerpunktprogrammes sowie des DFG Forschungszentrums für Molekularphysiologie des Gehirns (CMPB) und des Exzellenzclusters 171 — Mikroskopie im Nanometerbereich und Molekularphysiologie des Gehirns (CNMPB) zuletzt zusammen mit Prof. Stefan Hell und Prof. Silvio Rizzoli.
Er ist Sektionssprecher klinische Neurowissenschaften im Vorstand der deutschen Neurowissenschaftlichen Gesellschaft (NWG) und war dessen Präsident von 2007-2009. Prof. Bähr ist Mitglied des Kuratoriums der Gertrud Reemtsma-Stiftung, des Talent Panel der Lundbeck Foundation, der Zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung (ZES) am Robert-Koch-Institut, des Royal College of Physicians (London), der Göttinger Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur:
Prof. Dr. Joachim Schachtner
Prof. Dr. Joachim Schachtner ist seit dem 8. November 2022 Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Nach dem Studium der Biologie in Regensburg mit anschließender Promotion in München arbeitete Professor Schachtner an verschiedenen Universitäten zuerst als Postdoc, später als Arbeitsgruppenleiter. 2006 habilitierte er in Zoologie und Tierphysiologie, Fachbereich Biologie der Philipps-Universität Marburg. Von 2010 bis 2018 war er Vizepräsident für Informations- und Qualitätsmanagement der Philipps-Universität Marburg und von 2019 bis 2022 Präsident der Technischen Universität Clausthal. Seit 2021 bis zur Ernennung als Staatssekretär war er außerdem Vorsitzender der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen.
Bild: Christian Kreutzmann
Aufgaben Stiftungsausschuss Universitätsmedizin
Der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin berät die Universitätsmedizin, beschließt anstelle des Stiftungsausschusses Universität über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung, die nur die Medizin betreffen, und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes.
Dem Stiftungsausschuss Universitätsmedizin obliegt es unter anderem,
- die Mitglieder des Vorstandes zu bestellen und zu entlassen,
- über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten zu entscheiden, soweit die Universitätsmedizin betroffen ist,
- dem Wirtschaftsplan für die Universitätsmedizin zuzustimmen,
- den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen,
- den Jahresabschluss festzustellen und den Vorstand zu entlasten,
- der Errichtung von Gesellschaften des Privatrechts und der Beteiligung an solchen Gesellschaften durch die Stiftung zuzustimmen, soweit nur die Universitätsmedizin betroffen ist,
- die Rechtsaufsicht auszuüben, soweit nur die Universitätsmedizin betroffen ist, und
- Änderungen der Stiftungssatzung sowie anderer Satzungen der Stiftung in den Stiftungsrat einzubringen.
Maßnahmen, die sich aus der Überwachung des Vorstandes ergeben, werden vom Stiftungsausschuss Universitätsmedizin vorbereitet und gegenüber dem Vorstand durchgeführt.
Das Mitglied gemäß § 60a Abs. 3 Zif. 3 NHG wirkt an Maßnahmen der Rechtsaufsicht nicht mit.
Regelungen Ausschuss Universitätsmedizin
Die Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts ist in die Bereiche Universität Göttingen (ohne Medizin) und Universitätsmedizin Göttingen geteilt. Für die Universität (ohne Medizin) und für die Universitätsmedizin besteht jeweils ein gesondertes Stiftungsvermögen. Die Teilvermögen werden in getrennten Bilanzen ausgewiesen. Sie können durch Zustiftungen jeweils eigenständig erhöht werden. Die Teilvermögen der Stiftung dürfen wechselseitig nicht zur Verbesserung des jeweils anderen herangezogen werden.
Auch die Wirtschaftspläne werden vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für die Universität (ohne Medizin) und für die Universitätsmedizin getrennt erstellt, ebenso wie die Jahresabschlüsse. Der Wirtschaftsplan für die Universität (ohne Medizin) wird vom Präsidium aufgestellt und bedarf der Zustimmung des Stiftungsausschusses Universität, während der Wirtschaftsplan für die Universitätsmedizin vom Vorstand aufgestellt wird und der Zustimmung des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin bedarf.
Dienstvorgesetzter der Mitglieder des Präsidiums der Universität ist der Stiftungsausschuss Universität, für die Mitglieder des Vorstands besteht die Zuständigkeit des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin. Anstelle des Senats der Universität tritt in Angelegenheiten der Medizin der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät.
Diese Regelungen finden ihren historischen Ursprung Ende der 90ger Jahre. In Folge langjähriger und umfassender Diskussionen auf Kultusministerebene mit der Ziel der Neustrukturierung und transparenten Darstellung des Mittelflusses in Forschung, Lehre und Krankenversorgung wurde 1998/99 bundesweit eine Neuorganisation der Medizinischen Fakultäten und der Universitätsklinika vorgenommen. Dabei sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle verfolgt worden. Die Medizinischen Einrichtungen in Niedersachsen (MHH und Universitätsmedizin Göttingen) haben sich für das so genannte Integrationsmodell ausgesprochen. In der Konsequenz bedeutete dies, dass die Medizinische Fakultät und das Klinikum rechtlich nicht voneinander getrennt wurden, aufgrund der besonderen Verantwortungsbereiche aber eine neue Leitungsstruktur etabliert werden musste. Medizinische Fakultät und Klinikum bilden die Universitätsmedizin, die durch den dreiköpfigen Vorstand mit Ressortzuständigkeit in eigener Verantwortung geleitet wird. Er ist zuständig und verantwortlich für alle strategischen und operativen Entscheidungen.
Trotz dieser rechtlichen Verselbständigung bleibt die Medizinische Fakultät weiterhin Mitglied der Universität Göttingen. Der veränderte Status hatte aber zwangsläufig zur Folge, dass die Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes auf die Med. Fakultät Göttingen und die MHH nicht mehr anwendbar waren. Rechtliche Handlungsgrundlage wurde die "Verordnung über die Medizinische Hochschule Hannover und den Bereich Humanmedizin der Georg-August-Universität Göttingen (HumanmedVO)", deren Regelungen mit Änderung des Nieders. Hochschulgesetzes vom 21.11.2006 in das NHG übernommen wurden.
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