Abfallbeauftragte/r

Abfallbeauftragte beraten im Auftrag des Vorstands die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sein können. Sie sind berechtigt und verpflichtet, den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen.

Weiterhin sind die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, insbesondere durch Kontrolle von Betriebsstätten und Abfällen, Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Mängelbeseitigung.

Außerdem sind die Betriebsangehörigen über mögliche Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, welche von den Abfällen ausgehen könnten, sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen aufzuklären.

Kontakt

Abfallbeauftragte

Dr. Maria-Magdalena Schaefer

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Abfallbeauftragter

Dr. Jens Hoßbach 

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