Gewässerschutzbeauftragte/r

Die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes, insbesondere durch stichprobenartige Kontrollen der Anlagen, ist Aufgabe der Gewässerschutzbeauftragten. Sie sind im Auftrag des Vorstands damit betraut.

Hinzu kommt die Beratung in allen Fragen des Gewässerschutzes (auch bei Notfällen) und Information über die im Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zu deren Verhinderung.

Die Stabsstelle führt ein zentrales Verzeichnis der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen als Gewässerschutzkataster für die Universität und die UMG.

Kontakt

Gefahrgutbeauftragte

Dr. Maria-Magdalena Schaefer

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