Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe
Suchtmittelkonsum, und vor allem der Alkoholkonsum ist in unserer Gesellschaft allgegenwertig und wird in allen Gesellschaftsschichten mehr als akzeptiert. Es gibt kaum einen Anlass, ob in der Familie, im Freundeskreis oder bei der Arbeit, der ohne den Alkoholkonsum gefeiert wird. Laut einer Statistik im DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) Factsheet Alkohol am Arbeitsplatz trinkt jede und jeder Deutscher eine Badewanne voll alkoholischer Getränke in einem Jahr. Eine andere Statistik beschreibt, dass in jedem Betrieb 5% aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchtkrank sind, weitere 5% trinken riskant und unter den Führungskräften soll es sogar etwa 10% Suchtkranke geben.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, gibt es an der Universitätsmedizin Göttingen eine Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und Suchthilfe, die im Dezember 2021 aktualisiert wurde. Diese Dienstvereinbarung regelt den innenbetrieblichen Umgang mit den Folgen, die aus dem Gebrauch von Suchtmitteln im Arbeitsumfeld entstehen können.
Über die Suchtbeauftragte
Seit 2015 arbeitet Ilona Carl an der Universität und an der Universitätsmedizin Göttingen hauptberuflich als Suchtbeauftragte. Zu ihren Aufgaben gehört die Suchtprävention und Suchthilfe im Betrieb. Sie organisiert Informationsveranstaltungen und verschiedene Aktionen zum Thema Sucht zusammen mit innen- und außenbetrieblichen Kooperationspartnern. Sie unterbreitet Vorschläge zur Gesundheitsförderung und zu Beseitigung von (in der Arbeit liegenden) Ursachen eines Suchtmittelkonsums. Sie unterstützt die betroffenen Beschäftigten auf dem Weg aus der Abhängigkeit und begleitet sie dabei.
contact information
- telephone: +49 551 3969763
- telephone: +49 175 6948205
- e-mail address: ilona.carl(at)med.uni-goettingen.de
Am Vogelsang 3/114
37075 Göttingen
Wer kann sich an die Suchtbeauftragte wenden?
Die Suchtbeauftragte
- berät und unterstützt Führungskräfte im Umgang mit auffälligen Beschäftigten
- informiert und gibt Hilfestellung bei der Anleitung der Maßnahmen nach den Grundsätzen der Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und Suchthilfe
- informiert und berät über Sucht, süchtiges Verhalten oder den Umgang mit süchtigen Person in einem Arbeitsteam oder im Familien- bzw. Freundeskreis
Frau Carl arbeitet weisungsfrei und unter strenger Verschwiegenheit und wenn es gewünscht wird, kann man sich bei ihr auch anonym beraten lassen. Die betroffenen Personen finden in Ilona Carl jemanden, der Ihnen mit Respekt begegnet und gut zuhören kann. Oft entwickelt sich daraus eine tragfähige Beratungssituation, die nicht nur das akute Problem Sucht zum Thema macht, sondern es geht häufig um das Wohlbefinden, die Kommunikation, oder die Klärung der eigenen Rolle im Betrieb.