Stabsstelle Hämotherapie

Der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie (QBH) erfüllt auf der Grundlage von §15 Abs.1 S.1 i. V. m. §18 Abs.1 S.1 Nr.2 und 3 TFG die ihm in der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ zugewiesenen Aufgaben.

Der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie unterstützt und berät unter Wahrung seiner fachlichen Unabhängigkeit die Leitung der Krankenversorgung hinsichtlich der Implementierung, des Betreibens und der Weiterentwicklung eines Systems der Qualitätssicherung. Er überprüft die Einhaltung der dazu vereinbarten Dienst-und Arbeitsanweisungen.

Leitung

Dr. Enno Plock

secretariat

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