Beruf und Studium mit pflegebedürftigen Angehörigen
Bei „Familie“ denken viele zuerst an Kinder, das Thema „Pflege von Angehörigen“ ist jedoch auch ein wichtiger Aspekt, der immer mehr Menschen betrifft. Die UMG unterstützt Sie bei der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Pflege. Sprechen Sie uns an. Neben UMG-internen Angeboten können Sie unabhängige Beratungsangebote nutzen. Hier finden Sie außerdem Hinweise auf allgemeine Informationen zum Thema Pflege.
Weiterer Kontakt neben dem Gleichstellungsbüro: Geschäftsbereich Personal
Eine gute Vorsorge treffen: „UMG-Notfallmappe“
Die Notfallmappe steht als elektronische Version zum Download im Intranet unter "Informationen" zur Verfügung.
Angehörige sind im Notfall mit vielen Fragen konfrontiert: Wo liegen wichtige Unterlagen, wer ist noch zu benachrichtigen und wo kann der Hund bleiben? Die UMG-Notfallmappe bietet hier konkrete Hilfe.
Gerade bei einem unvorhergesehenen oder längeren Krankenhausaufenthalt stellen sich für Angehörige viele Fragen. Dann ist es gut, wenn eine Notfallmappe zur Hand ist. Sie enthält einen Rundumschlag über alle wichtigen Bereiche, die im Falle des Falles zu bedenken sind. Für Beschäftigte der UMG steht die Notfallmappe elektronisch und/oder in gedruckter Form kostenlos zur Verfügung. Sie enthält gebündelt alle notwendigen Informationen über eine Person, so dass nicht nur klar ist, wer in ihrer Abwesenheit den Briefkasten leert, sondern auch wichtige Entscheidungen nicht nur an ihrer Stelle, sondern auch in ihrem Sinne getroffen werden können. Hilfreich sind eine Anleitung für die Besitzerin/Besitzer und für Angehörige sowie ein Glossar mit Stichworten für den schnellen Überblick. Da die Notfallmappe sensible Daten enthält wird empfohlen, die Notfallmappe an einem sicheren Ort zu speichern bzw. zu verwahren.
Gesetzliche Grundlagen zur Freistellung
Bei einem pflegebedürftigen Angehörigen in der Familie stellen sich für berufstätige Familienmitglieder zahlreiche Fragen. Die Familie muss eine Lösung finden, wo und in welcher Form die Pflege sichergestellt werden kann. Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können im Bedarfsfall berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen, geregelt durch das Pflegezeitgesetz bzw. das Familienpflegezeitgesetz.
Kurzfristige Freistellung bis zu 10 Tage
Wenn Sie Zeit für die Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernbleiben. Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Seit dem 1.1.2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Freistellung bis zu 6 Monate
Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job auszusteigen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Für diese Zeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.
Teilweise Freistellung bis zu 2 Jahre
Beschäftigte können bis zu 2 Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Beratungsangebot für UMG Mitarbeitende
Das Beratungsangebot „Beruf und Pflege – Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege zu Hause“ des Entlassmanagements bietet UMG Mitarbeitenden mit privater Pflegeverantwortung Unterstützung bei organisatorischen Fragen rund um die häusliche Pflege. Ausführlichere Informationen sowie Ansprechpersonen können Sie dem anhängenden digitalen Flyer entnehmen.
Die Bildungsakademie der Universitätsmedizin und die Mildred Scheel Akademie bieten für Personen mit privater Pflegeverantwortung vielfältige Fortbildungen sowie spezifische Themen zum Austausch an.
Vielseitige themenspezifische Vorträge und weitere Veranstaltungen können dem Veranstaltungskalender der Universitätsmedizin entnommen werden.
Beratung vor Ort
Allgemeine Informationen
- Studierende mit Pflegeverantwortung können sich von den Langzeitstudiengebühren befreien lassen (Niedersächsisches Hochschulgesetz §12 Abs. 3 und §13 Abs. 1). Weiterführende Informationen sind hier zu finden.
- Seit August 2019 wird die Pflege von Angehörigen (ab Pflegegrad 3) als Verlängerungsgrund der BAföG-Förderungsdauer angesehen. Hier gibt es Informationen dazu.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesgesundheitsministerium
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3969786
- E-Mail-Adresse: christin.groth(at)med.uni-goettingen.de
Adresse:
Gleichstellungsbüro
Am Vogelsang 1
37075 Göttingen
Briefpost 37099 Göttingen