Behandlungsvertrag und Einwilligung
ambulant & stationär/teilstationär
Vor der eigentlichen Behandlung möchten wir unsere Patient*innen so transparent wie möglich über einige Formalitäten informieren.
Die UMG ist gemäß Art. 12 ff. der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu einer Informationsweitergabe verpflichtet. Diese Informationen haben wir in der Patientenaufklärung zusammengefasst. Daneben sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der UMG, der Behandlungsvertrag und diverse Einwilligungen Grundlage für jede Behandlung.
Im Mittelpunkt steht die Verarbeitung personenbezogener und medizinischer Daten über die zu behandelnde Person im Behandlungsverlauf. Die Verarbeitung erfolgt entweder aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund Ihrer Einwilligung. Nachfolgend geht es speziell um das Thema Einwilligungen.
Einwilligungen
- Einwilligungen, die Sie einmal erteilt haben – ob im ambulanten oder stationären Bereich – sind grundsätzlich solange gültig, bis Sie diese widerrufen.
- Für stationäre Aufnahmen oder ambulante Behandlungen nach dem Ablauf von 90 Tagen seit Ihrer letzten Einwilligung werden wir Sie jedoch bitten, die Einwilligungserklärungen zu erneuern bzw. wenn gewünscht anzupassen. Änderungen im Einwilligungsstatus bei der Aufnahme gelten genau wie mögliche Widerrufe von einmal erteilten Einwilligungen immer nur für die Zukunft.
- Für die Einwilligung zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a im SGB V gilt die oben dargestellte 90-Tage-Regel nicht. Hinsichtlich dieser zwei gesetzlich geforderten Formulare (Information und Einwilligung) sind wir Ihnen gegenüber verpflichtet, bei jedem stationären und teilstationären Aufenthalt (auch innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Einwilligung) um Ihre Zustimmung zu bitten.
Stationärer Behandlungsvertrag
- Bei jedem UMG-Besuch ist ein neuer Behandlungsvertrag notwendig. Dies hat für die UMG abrechnungstechnische Gründe mit den Kostenträgern. Um Ihnen die Handhabe zu erleichtern, haben wir den Behandlungsvertrag so reduziert wie möglich gefasst.
Unter Downloads können Sie den Behandlungsvertrag sowie die Formulare zum Entlassmanagement, herunterladen, ausdrucken und ggf. bereits ausgefüllt zum Aufnahmetermin mitbringen.
Falls Sie Fragen haben, finden Sie die passenden Kontakte am Ende der Seite. Kommen Sie gern auf uns zu.
So können Sie die Wartezeit verkürzen
Lesen Sie sich den Behandlungsvertrag und die Informationen dieser Seite aufmerksam durch, dann sind Sie gut vorbereitet.
Sie können auch die auf dieser Seite hinterlegten Dokumente ausdrucken, ausfüllen und zum Aufnahmetermin mitbringen. Alle Beteiligten profitieren davon.
Häufige Fragen zum Behandlungsvertrag
Was passiert, wenn ich keinen Behandlungsvertrag schließe und/oder ich nicht einwillige?
Wird kein Behandlungsvertrag geschlossen, reduziert sich die Behandlung der UMG auf die Notfallversorgung.
Werden Einwilligung ganz oder teilwiese nicht gegeben, hat dies keine Auswirkung auf die Behandlung, sondern nur auf die Nicht-Verarbeitung der Einwilligungsmerkmale.
Kann eine nicht erteilte Einwilligung zu meinem Nachteil sein?
Eine nicht erteilte Einwilligung ist seitens der UMG nicht zu Ihrem Nachteil. Sie werden immer angemessen behandelt.
Wird allerdings die Kommunikation mit Vor-/Nachbehandlern und/oder dem Hausarzt versagt (Datenübermittlung = Nein), kann es durch die dann nicht stattfindende Kommunikation, z. B. das Anfordern von Vorbefunden, möglicherweise zu Nachteilen im Behandlungsverlauf kommen. Bitte entscheiden Sie hier umsichtig und mit Blick auf Ihre gesundheitlichen Interesse.
Die Datenübermittlung = Nein umfasst auch die Kommunikation mit Ihren Hausarzt. Der Arztbrief geht dann postalisch an Sie und Sie sind verantwortlich für die Weitergabe des Briefes oder wichtiger Informationen daraus. Die UMG ist hier durch Ihre Nichteinwilligung freigestellt.
Welche Verträge werden geschlossen und wo?
Mit Datum vom 01. Oktober entfällt der ambulante Behandlungsvertrag. Hier reichen zukünftig die Einwilligungen allein.
Für den stationären/teilstationären Aufenthalt wird weiterhin für jeden Einzelfall eine Vertragsschluss benötigt.
Die Gültigkeit der Einwilligungen beträgt in beiden Fällen 90 Tage und muss dann erneuert werden.
- Die ambulante Aufnahme erfolgt an den Leitstellen der Polikliniken und Sprechstunden.
- Die stationäre Aufnahme in den Ebenenbüros der Bettenhäuser.
Außerhalb des Zentralklinikums verfügt die UMG über weitere dezentrale Aufnahmestellen (z. B. in der Von-Siebold-Straße, u. a. Psychiatrie, Tageskliniken).
Welche Daten aus dem Verlauf der Behandlung bedürfen der Einwilligung zur Verarbeitung?
Für viele personenbezogene / medizinische Daten ist die Verarbeitung durch Krankenhäuser gesetzlich geregelt. Sie müssen nichts tun. Hierzu verweisen wir auf die Patientenaufklärung der UMG.
Für andere Daten ist für die Verarbeitung allerdings Ihre konkrete Einwilligung erforderlich. Sie müssen aktiv entscheiden und kreuzen an; entweder ja oder nein. Ihre Unterschrift unter den Behandlungsvertrag bestätigt Ihre Einwilligungen.
Welche Einwilligungen werden abgefragt?
Sie entscheiden aktiv durch Ankreuzen von ja oder nein.
Abfragen:
- Datenübermittlung zwischen dem Krankenhaus, Hausärztin/-arzt und sonstigen Vor- / Weiterbehandlern
- Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) und das Klinische Krebsregister Niedersachen (KKN)
- In die Nutzung von Daten zu Restmaterialien (Gewebe und Körperflüssigkeiten) und dazugehörige Identifikations- und Befunddaten aus der Versorgung für medizinische Forschungszwecke
- In die Nutzung von Patientendaten aus der Versorgung für medizinische Forschungszwecke und die Lehre in der Medizin
- Medikamentenversorgung während der ambulanten Behandlung in der UMG
- Auskunft an nahestehende Dritte
- Fundraising (Info-Material, Spenden)
Wem werden die Einwilligungen erteilt?
Die Einwilligung wird der UMG erteilt. Sie haben nicht die Möglichkeit, einzelnen Kliniken einzelne Einwilligungen zu geben. Ihre Einwilligungen gegenüber der UMG sind freiwillig.
Sind andere, vorherige Einwilligungen für die UMG relevant?
Haben Sie Einwilligungen andernorts gegeben, z. B. bei Ihrem Hausarzt/Facharzt, sind diese für die UMG nicht bindend.
Wie funktionieren die Niedersächsischen Krebsregister?
Es gibt zwei gesetzliche Krebsregister in Niedersachsen.
- Das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN); Informationen erhalten Sie unter http://www.krebsregister-niedersachsen.de/
- Das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN); Informationen erhalten Sie unter https://www.kk-n.de/
Die UMG ist gesetzlich verpflichtet, beiden Krebsregistern vordefinierte Daten zu melden.Während die Daten zur Diagnose und Therapie Pflicht sind, kann der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sie widersprochen werden. Ein Widerruf ist allerdings von Ihnen direkt an das EKN und/oder das KKN zu richten. Folgende Kontakte sind nutzbar:
- Vertrauensstelle des EKN, Andreaestraße 7, 30159 Hannover (Auskünfte unter Telefon: 0511 4505356)
- Vertrauensstelle des KKN, Sutelstraße 2, 30659 Hannover (Auskünfte unter Telefon: 0511 2778970)
Ihr Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Behandlung in der UMG.
Wenn eine Person nicht geschäftsfähig ist ...
Patienten, die nicht geschäftsfähig sind, können keine Verträge schließen und keine Einwilligungen erteilen. Hier bedarf es ggf. der Beteiligung eines Betreuers oder der Einschaltung des Amtsgerichtes.
Ihre Rechte
Kann ich meine Einwilligung ändern?
Die Gültigkeit der Einwilligungen beträgt ambulant/stationär/teilstationär 90 Tage und muss dann erneuert werden.
Sie können Ihre Einwilligung von Aufenthalt zu Aufenthalt, sowohl ambulant, stationär/teilstationär, ändern.
Es gilt immer die letzte von Ihnen getätigte Einwilligung.
Wohin richte ich meinen Widerruf und ab wann gilt dieser?
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Widerruf zu platzieren:
- Per E-Mail an widerruf.eu-dsgvo(at)med.uni-göttingen.de
- Postalisch an Universitätsmedizin Göttingen, Patientenmanagement, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen
Ihr Widerruf gilt erst ab dem Zeitpunkt, zu diesem dieser ausgesprochen wird. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
Die UMG benötigt für die organisatorische Umsetzung eines Widerrufs wenigstens einen Werktag.
Wo erfahre ich meinen Einwilligungsstatus?
Zum Abschluss der Aufnahme erhalten Sie von der UMG Ihren Einwilligungsstatus ausgedruckt. Gern wird Ihnen auch ein Leerformular des Behandlungsvertragen mit den Einwilligungen ausgehändigt.
Beides können Sie mit nach Hause nehmen.
HINWEIS! Der Behandlungsvertrag und Ihre Einwilligungen werden jeweils Bestandteil der (digitalen) Patientenakte und sind in der zeitlichen Abfolge verfügbar.
Wenn Sie Fragen haben ...
In der UMG können Sie das Patientenmanagement für Fragen und Auskünfte ansprechen.
patientenmanagement(at)med.uni-goettingen.de
Universitätsmedizin Göttingen, Patientenmanagement, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen
In Angelegenheiten des Datenschutzes können Sie sich an die Datenschutzbeauftragten der UMG wenden
datenschutz(at)med.uni-goettingen.de
Universitätsmedizin Göttingen, Datenschutz, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen
Wollen Sie einen Datenschutzvorfall oder einen Verdacht melden, wenden Sie sich bitte an datenschutzvorfall(at)med.uni-goettingen.de
Das Beschwerdemanagement der UMG ist unter lobundkritik(at)med.uni-goettingen.de erreichbar.
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