Krankmeldung online
Studiengang Human- und Zahnmedizin
Bei einer Krankmeldung müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Atteste ausschließlich online über den eCampus hochgeladen werden (Startseite eCampus→ Formulare→ Formulare der Prüfungsämter→ Erkrankung: Rücktritt von Prüfungsleistungen für HM und ZM). Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich beim Arztbesuch den "Papierausdruck für die eigenen Unterlagen" mitgeben lassen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Regelungen der Studienordnung weiterhin gültig sind:
- Gemäß §12 der Anlage 1 zur Studienordnung Medizin und gemäß § 13 der Anlage 1 zur Studienordnung Zahnmedizin ist bei Erkrankung ein Nachweis durch eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) innerhalb von 5-Werktagen online im Studiendekanat einzureichen.
- Bei Rücktritt von einer Prüfung, z.B. aufgrund einer Erkrankung, ist dies unverzüglich noch VOR der Prüfung anzuzeigen (z.B. per Telefon oder E-Mail).
- Bei wiederholtem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung oder beim Rücktritt von einer zu einer erbringenden Prüfungsleistung, bei der es sich um den letzten Prüfungsversuch handelt oder bei lang andauernder Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das den auf der Homepage des Studiendekanats veröffentlichten Vorgaben entsprechen muss. Auch hier verwenden Sie bitte das elektronische Formular.
- Das Original Dokument bewahren Sie bitte 5 Jahre in Ihren Unterlagen auf.
Wichtig für den Studiengang der Medizin
- Bei Erkrankung zu einer Wiederholungsklausur im klinischen Studienabschnitt Medizin melden Sie sich bitte vor Prüfungsbeginn im Studiendekanat Prüfungsangelegenheiten (per E-Mail)!
- Bei Erkrankung während einer Staatlichen Prüfung (M1; M2; M3; Z1; Z2; Z3, NVP; ZVP oder ZP) gelten besondere Regelungen. Informationen dazu erhalten Sie vom Studiendekanat/Prüfungsangelegenheiten.
Wichtig für den Studiengang der Zahnmedizin
Für folgende Kurse müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Atteste weiterhin bei der/dem Kursleiter/in abgegeben werden:
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
Bachelorstudiengang Molekulare Medizin
Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung §18 (2). Details zum Ablauf finden Sie in der Anleitung hier.
Masterstudiengänge Molecular Medicine und Cardiovascular Science
Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung §18 (2). Details zum Ablauf finden Sie in der Anleitung hier.
For the Master programmes Molecular Medicine and Cardiovascular Science
the General Examination Regulations §18 (2) apply. Details on the procedure can be found in the instructions here.
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Kontaktdaten
Studiendekanat Vorklinik Medizin
Tel: 0551 / 39-65881 bzw. 39-65882
vorklinik.studiendekanat(at)med.uni-goettingen.de
Studiendekanat Vorklinik Zahnmedizin
Tel: 0551 / 39-63584
christoph.buettcher(at)med.uni-goettingen.de
Studiendekanat Klinik Medizin
Tel: 0551 / 39-63383
studiendekanat(at)med.uni-goettingen.de
Studiendekanat Prüfungsangelegenheiten
Tel: 0551 / 39-63380 bzw. 39-63390
pruefungsangelegenheiten.klinik(at)med.uni-goettingen.de
Kontakt Studiengang Molekulare Medizin
Kontakt Studiengang Cardiovascular Science