Kontaktaufnahme per E-Mail
LPA(at)nizza.niedersachsen.de
Bitte teilen Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!
Zusendung von Unterlagen mit der Post
Bitte legen Sie ein formloses Anschreiben inkl. Anschrift und Telefonnummer bei. Die Unterlagen werden Ihnen nach unserer Bearbeitung an diese Anschrift zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an das Postfach!
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza)
Abteilung 2- Landesprüfungsamt
Postfach 44 66
30044 Hannover
Anerkennung des Krankenpflegedienstes
Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:
- Krankenpflegedienstzeugnisse im Original
- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)
- Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.
Anerkennung von Famulaturen
Nach vollständiger Ableistung wird eine frühzeitige Anerkennung durch das Landesprüfungsamt dringend empfohlen, um Verzögerungen bei der Zulassung zum Staatsexamen zu vermeiden!
Die ausführlichen Hinweise des Landesprüfungsamts zur Ableistung und Anerkennung der Famulaturen finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2) auf der Homepage des LPA.
Bitte beachten Sie insbesondere die Auflistung der einzureichenden Unterlagen!