Informationen für Betreuer*innen einer Doktorarbeit
Sie möchten eine Dissertation an der UMG betreuen? Nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens von der Vorbereitung der Doktorarbeit bis zur mündlichen Prüfung finden Sie auf den Webseiten zum Verfahrensablauf (für Studierende).
Zusätzliche Informationen erhalten Sie außerdem in den Antworten auf Häufig gestellte Fragen (FAQs).
Welche Voraussetzungen muss ich als Doktorvater/-mutter an der UMG erfüllen?
Sie dürfen eine Doktorarbeit an der UMG betreuen, wenn Sie einer der folgenden Personengruppen der Medizinischen Fakultät der Universität Göttingen angehören
- Hochschullehrer*innen
- Privatdozent*innen
- Juniorprofessor*innen
- Leiter*innen selbstständiger Arbeitsgruppen, die durch ein Verfahren ausgewählt wurden, das einem Berufungsverfahren äquivalent ist
- Dozierende an kooperierenden außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die im Rahmen eines einem Berufungsverfahren äquivalenten Verfahrens berufen wurden
- ehemalige entpflichtete oder sich im Ruhestand befindende Professor*innen, sofern die Betreuungszusage nicht später als 2 Jahre nach dem Ausscheiden erfolgt
Was passiert mit Promotionsprojekten, wenn ich die UMG verlasse?
Wenn Sie aus der Fakultät der UMG ausscheiden, müssen Sie dem Promotor eine Aufstellung der laufenden noch nicht abgeschlossenen Promotionsverfahren vorlegen. Diese laufenden Verfahren müssen spätestens drei Jahre nach Ihrem Ausscheiden mit Abgabe der Dissertation im Promotionsbüro abgeschlossen sein. Danach ist eine Abgabe der Dissertation an der Medizinischen Fakultät in Göttingen nicht mehr möglich.
Wie finde ich Doktorand*innen für meine Promotionsprojekte?
Neben den klassischen Formen der Bekanntmachung am Institutsbrett, bzw. auf der Instituts-Website können Sie Ihr Projekt auch in der elektronischen Doktorandenbörse einstellen. Dort können Sie das Projekt ausführlich beschreiben und auch die Art der Studie (z.B. klinisch-retrospektiv / experimentell / theoretisch) und Rahmenbedingungen (Freisemester, usw.) spezifizieren.
Die Datenbank ist nur von Studierenden der UMG über das Studierendenportal go@med einsehbar.
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung eines neuen Themas die Eingabemaske für Betreuende im neuen Lehr- und Prüfungsportal LuPo. Nach Freigabe des Themas durch den Promotor ist der Eintrag für 6 Monate für die Studierenden einsehbar.
Wenn Sie eine experimentelle Arbeit anbieten, die ein Freisemester und ein besonderes Maß an Kompetenz und Motivation auf Seiten der Doktorand*innen erfordert, möchten wir sie außerdem auf das Promotionskolleg für Medizinstudierende aufmerksam machen, das sich speziell an Betreuende und Studierende mit Forschungsinteressen im Bereich der experimentellen Medizin richtet.
Plagiat-Check
Als Betreuer*in einer Doktorarbeit sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Doktorand*innen vor der Abgabe der Arbeit bei der Durchführung eines Plagiat-Checks zu unterstützen. Die UMG empfiehlt hierfür die Nutzung der Plagiatserkennungssoftware iThenticate, auf die Sie im Rahmen einer Campuslizenz zugreifen können. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Anleitung zur Durchführung des Plagiat-Checks mit iThenticate.
Welche Fristen gelten bei der Begutachtung von Doktorarbeiten?
Gutachter*innen wird an der UMG ein Zeitraum von vier Wochen für die Begutachtung einer Doktorarbeit eingeräumt. Die Fakultät achtet verstärkt auf die Einhaltung der Begutachtungsfristen, um der Ordnung der Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Folge zu leisten.
Diese legt im Bezug auf die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses fest, dass “[d]ie Betreuungspflicht […] insbesondere [umfasst], die Anfertigung von Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu fördern und diese Arbeiten in einem angemessenen Zeitraum zu begutachten.” (§5,2, Ordnung der GAU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis)
Sie sind daher dringend dazu angehalten, Ihrer Pflicht als Gutachter*in fristgerecht nachzukommen und Ihr Gutachten innerhalb der vorgegebenen vier Wochen einzureichen. Wenn absehbar ist, dass sich die Abgabe Ihres Gutachtens aus unabweisbaren Gründen (Urlaub, Kongressbesuche, etc.) verzögern wird, melden Sie dies bitte im Promotionsbüro an, um unnötige Erinnerungen oder Ermahnungen zu vermeiden.
Können Promovend*innen, die nicht an der UMG studiert haben, trotzdem an der UMG promovieren?
Es handelt sich in diesem Fall um eine „Externe Promotion“ und es gelten besondere Regeln speziell für das Anmeldeverfahren der Doktorarbeit. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Externe Promotion".
Was ist zu beachten, wenn Promovend*innen die ärztliche Prüfung im Ausland abgelegt haben?
Für den erfolgreichen Abschluss der Promotion und die Verleihung des Doktorgrades muss der Promovend oder die Promovendin die (zahn)ärztliche Prüfung nach den Vorschriften der Approbationsordnung bestanden oder eine als gleichwertig anerkannte ärztliche Abschlussprüfung im Ausland abgelegt haben. Der Abschluss muss in dem Land, in dem er erzielt wurde, zur Promotion in der Medizin oder Zahnmedizin berechtigen.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft die Promotionskommission auf Basis einer Empfehlung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
In dem seltenen Fall, dass bei einer Bewerberin oder einem Bewerber der ausländische Studienabschluss nicht zweifelsfrei als äquivalent zum medizinischen oder zahnmedizinischen Staatsexamen eingestuft werden kann, kann sich die Fakultät durch eine Kenntnisprüfung ein Urteil über den Kenntnisstand der Promovendin oder des Promovenden verschaffen.
Die erforderlichen Dokumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen müssen in amtlich beglaubigter Form im Promotionsbüro eingereicht werden. Sie werden von dort an die ZAB weitergeleitet.