Begutachtung
Begutachtungsverfahren
Nach Abgabe der vollständigen Unterlagen im Promotionsbüro gilt das Promotionsverfahren als eröffnet.
Gutachten und Fristen
Zunächst werden die Gutachten von zwei Berichterstatter*innen eingeholt. In der Regel fungiert Ihr Doktorvater oder Ihre Doktormutter als Erstgutachter*in. Die Gutachter*innen sind dazu angehalten, innerhalb von jeweils vier Wochen ein begründetes Gutachten abzugeben.
Entscheidung und Benotung
Die Berichterstatter*innen befinden darüber, ob Ihre Schrift als wissenschaftliche Leistung anzuerkennen ist. Sie können ihre Empfehlung zur Annahme der Arbeit von notwendigen Änderungen (Beseitigung sachlicher Fehler) Ihrerseits abhängig machen.
Bei Annahme der Dissertation nehmen die Gutachter*innen zusätzlich eine Benotung vor. Die Abstufungen und Kriterien der Noten sind:
- Summa cum laude (ausgezeichnet)
Sie haben in wesentlichen Teilen eine anspruchsvolle Fragestellung eigenständig bearbeitet und neue Erkenntnisse, die für das entsprechende Fachgebiet einen bedeutenden Fortschritt darstellen, erarbeitet. Die Daten, auf denen Ihre Doktorarbeit aufbaut, wurden publiziert. Dabei belegen Sie mit wenigstens einer Erstautorschaft in einer international anerkannten „peer-reviewed“ Zeitschrift, dass Sie eine maßgebliche Rolle bei der Fertigstellung der Arbeit gespielt haben. An die Benotung summa cum laude werden besonders kritische Maßstäbe in formaler und qualitativer Hinsicht angelegt.
- Magna cum laude (sehr gut)
Sie haben selbständig mit geeigneten Methoden eine für das entsprechende Fachgebiet sehr wichtige Fragestellung bearbeitet und wesentliche Erkenntnisse erzielt. Die Einbeziehung der Ergebnisse Ihrer Doktorarbeit in eine Publikation (insbesondere bei experimentellen Doktorarbeiten) kann eine Bewertung mit „sehr gut" untermauern.
- Cum laude (gut)
Sie haben eine wissenschaftliche Ausgangsfrage eigenständig beantwortet und diese kann als verlässliche Grundlage für die Entwicklung weiterer Arbeiten dienen. Die verwendeten Methoden waren bereits im betreuenden Institut etabliert oder besitzen keinen sehr hohen Schwierigkeitsgrad. Die Ergebnisse haben Sie nachweislich eigenständig ausgewertet und interpretiert.
- Rite (genügend)
Ihre Dissertation beantwortet eine wissenschaftliche Fragestellung auf experimentellem oder klinisch-wissenschaftlichem Gebiet mit Routinemethoden und kommt zu eindeutigen Ergebnissen. Aus der Dissertation geht hervor, dass Sie das vorgegebene Thema erfasst, adäquat bearbeitet und in Kenntnis der einschlägigen Literatur bearbeitet haben.
Natürlich steht in allen Fällen die wissenschaftliche Qualität Ihrer Arbeit im Vordergrund; sämtliche Abschnitte der Arbeit müssen sorgfältig erstellt sein und die Literatur muss dem Stand zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeit entsprechen.
Bei unterschiedlicher Bewertung durch Erst- und Zweitgutachter*in wird noch ein drittes Gutachten eingeholt, und der Vorsitzende des Promotionsausschusses legt die endgültige Note unter Einbeziehung aller drei Gutachten fest.
Fälle für den Promotionsausschuss – Ablehnung oder Bewertung “summa cum laude”
Empfehlen die Gutachter*innen die Note “summa cum laude”, wird die Dissertation dem Promotionsausschuss vorgelegt. Damit die Note “summa cum laude” erteilt wird, muss die Mehrheit der Mitglieder des Promotionsausschusses der Benotung zustimmen. Diese Regelung gilt auch bei publikationsbasierten Dissertationsleistungen.
Hat mindestens ein Gutachter oder eine Gutachterin die Ablehnung der Arbeit empfohlen, entscheidet der Promotionsausschuss über Annahme oder Ablehnung der Arbeit. Ist die Dissertation abgelehnt, so ist damit das Promotionsverfahren erfolglos beendet.
Der Promotionsausschuss kommt in unregelmäßigen Abständen etwa vier- bis sechsmal im Jahr zusammen, um über die oben genannten Fälle zu entscheiden.
Auslage zur Einsicht und Annahme der Arbeit
Nachdem die Gutachten eingegangen sind und eine Entscheidung über Annahme und Benotung getroffen wurde, wird Ihre Arbeit für vier Wochen in der Medizinischen Fakultät zur Einsicht ausgelegt. Berechtigte Mitglieder der Fakultät können in diesem Zeitraum Einspruch gegen die Annahme der Dissertation erheben. Wird ein begründeter Einspruch erhoben, wird Ihre Arbeit dem Promotionsausschuss zur Entscheidung (erneut) vorgelegt.
Wird kein Einspruch erhoben, erfolgt die Einladung zur mündlichen Prüfung.