Publikationsbasierte Dissertation
Es ist an der UMG möglich, eine publikationsbasierte Dissertation einzureichen. Die Anforderungen an eine solche kumulative Dissertation sind allerdings sehr hoch und es wird empfohlen, sich im Vorfeld durch den Promotor beraten zu lassen, um die Eignung der Dissertation für ein publikationsbasiertes Verfahren zu klären.
Voraussetzungen
Die Promotionsordnung legt fest, dass “als Dissertation […] auch eine publizierte wissenschaftliche Arbeit oder, falls diese in einem inneren Zusammenhang stehen, mehrere Publikationen angenommen werden [können].”
Voraussetzung hierfür ist, dass
- die Doktorandin oder der Doktorand alleiniger Erstautor (mindestens einer) der Publikation(en) ist
- die Publikation(en) den Anforderungen einer Dissertation entspricht/entsprechen
- die Publikation(en) in hochrangigen Zeitschriften zur Publikation angenommen wurde(n) (Impact Factor im oberen Drittel der Verteilung des Fachgebietes)
- der Inhalt der Publikation (und der innere Zusammenhang im Fall mehrerer Publikationen), in einer Zusammenfassung durch die Doktorandin oder den Doktoranden dargelegt wird
- der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikation(en) durch die Doktorandin oder den Doktoranden schriftlich dargelegt und durch die federführende Autorin oder den federführenden Autor der Publikation(en) bestätigt wird
Form der Arbeit
Die Arbeit besteht aus der Zusammenfassung und der Publikation, bzw. den Publikationen.
Die Zusammenfassung der Publikation(en) soll die bearbeiteten Themen in Übersichtsform darstellen sowie einen Diskussionsteil enthalten. Sie soll unabhängig von den zugrunde liegenden Publikationen als eigenständiger Text verständlich sein und einen Umfang von 20-30 Seiten haben.
Die Publikation(en) soll(en) als Abdruck des Verlags-PDF unter genauer Quellenangabe eingebunden werden. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise der SUB zur Veröffentlichung publikationsbasierter Dissertationen in elektronischer Form.
Begutachtung und Bewertung der Arbeit
Die eingereichte(n) Publikation(en) mit der Zusammenfassung werden im weiteren Promotionsverfahren wie eine Dissertationsarbeit behandelt. Publikationsbasierte Dissertationen werden immer abschließend durch den Promotionsausschuss bewertet.