Gesetze und Ordnungen
Approbationsordnung
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Medizin- und Zahnmedizinstudiums ist die gültige Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) und die neue Approbationsordnung für Zahnärzte; alte Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄAppO).
Die Approbationsordnung gibt die Rahmenbedingungen vor, in deren Grenzen an den Universitäten die (zahn-) medizinische Ausbildung stattfindet. Sie ist zugleich die bundesweit einheitlich gültige Prüfungsordnung für den Studiengang (Zahn-) Medizin.
Alle medizinischen Fakultäten sind an das Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie an das jeweils gültige Landeshochschulgesetz, in Niedersachsen das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG), gebunden.
Studienordnung
Hochschulrahmengesetz
Alle medizinischen Fakultäten sind an das Hochschulrahmengesetz (HRG) gebunden.
Niedersächsisches Hochschulgesetz
Alle medizinischen Fakultäten sind an das jeweils gültige Landeshochschulgesetz, in Niedersachsen das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG), gebunden.
Hausordnung und Hinweise zu Examens- und Promotionsfeiern im Uniklinikum
am 26.08.15 wurde die Hausordnung für die Universitätsmedizin in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Da auch Sie von den dort enthalten Regelungen betroffen sind, möchten wir Sie noch einmal auf folgende Punkte hinweisen:
- Der Genuss alkoholischer Getränke ist auf dem gesamten Gelände der UMG verboten. Ausnahmen vom Alkoholverbot sind über den Vorstand bzw. über die Hausrechtsbeauftragten zu klären. Darüber hinaus gilt in der UMG ein absolutes Rauchverbot.
- Examens- und Promotionsfeiern sind nur in den bekanntgegeben gesondert ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Bitte lesen Sie hierzu auch die Hinweise zur Examens- und Promotionsfeier.
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