Antrag Zweitstudium Medizin/Zahnmedizin aus wissenschaftlichen Gründen
Bitte reichen Sie uns Ihren Antrag zur Erstellung eines Gutachtens für die Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen ausschließlich postalisch mindestens sechs Wochen vor den durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH - Hochschulstart) festgelegten Fristen ein. Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden!
Einreichfristen an der UMG:
Bei Bewerbungen
für das Sommersemester: 01. Dezember
für das Wintersemester: 01. Juni
Deadline für die Hochschulen zur Übermittlung der Gutachten für Zweitstudienbewerber*innen an die SfH:
für das Sommersemester: 13. Januar
für das Wintersemester: 14. Juli
Adresse:
Universitätsmedizin Göttingen
Studiendekanat
Frau Dr. Kathrin Lagodny
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Informationen zur Vorgehensweise bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium finden Sie unter dem folgenden Link: hochschulstart.de
Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
In den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist eine Bewerbung auf das höhere Fachsemester NUR INNERHALB DER REGELSTUDIENZEIT möglich:
- Regelstudienzeit Medizin: 4 vorklinische Semester; 6 klinische Semester
- Regelstudienzeit Zahnmedizin: 5 vorklinische Semester; 5 klinische Semester
Wichtiger Hinweis: Falls Sie nicht über den erforderlichen Leistungsstand im jeweiligen Fachsemester verfügen, ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren nicht möglich.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium: ein ordnungsgemäßes Studium liegt vor, wenn der/die Bewerberin sich in der Regelstudienzeit befindet und alle bis zum Zeitpunkt der Bewerbung im Regelstudienplan vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen an seiner Heimatuniversität erbracht hat.
- Nachweis über einen bestehenden Prüfungsanspruch: gemäß § 19 Abs. 6 Satz 2 NHG ist eine Zulassung zu versagen, wenn in dem gewählten Studiengang eine Prüfung (Leistungsnachweis oder Staatsexamen) endgültig nicht bestanden wurde
- Nachweis über bestehende Fehlversuche
Studienbewerber für das Fach Zahnmedizin mit anrechenbaren Vorleistungen aus dem Ausland werden aufgefordert, ihre Inaussichtstellung einer Anerkennung durch das Landesprüfungsamt vor der Bewerbung um einen Studienplatz in Göttingen bei Frau Dr. Lagodny im Studiendekanat einzureichen. Damit soll vermieden werden, dass Bewerbungen für ein zu hohes Fachsemester erfolgen und abgewiesen werden.
Im Allgemeinen muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund unterschiedlicher Curricula (Humanmedizin und Zahnmedizin) an den Medizinischen Fakultäten beim Hochschulwechsel mit einem Semesterverlust zu rechnen ist.
Die Bewerbung zum höheren Fachsemester erfolgt über das Bewerbungsportal der Georg-August-Universität Göttingen.
Bewerbung Medizin – Landarztquote
Ab dem Wintersemester 2023/2024 vergibt die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) in jedem Semester 15 Studienplätze im Rahmen der Landarztquote.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/2024 und für das Sommersemester 2024
1. März bis 31. März 2023
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter:
https://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/abteilung_4/auswahlverfahren
Wichtiger Hinweis I
Zum 01.10.2021 ist eine neue Approbationsordnung in Kraft getreten, die das Studium der Zahnmedizin grundsätzlich neu regelt und dem erfolgten umfassenden Wandel in Forschung, Lehre und Gesellschaft Rechnung trägt.
Die neue Approbationsordnung gilt für alle, die das Studium ab dem Wintersemester 2021/22 neu aufnehmen. Für alle, die das Studium bis einschließlich Sommersemester 2021 aufgenommen haben, gilt weiterhin die alte Approbationsordnung.
Bitte beachten Sie in Zusammenhang mit dem Auslaufen des Studiengangs nach alter Approbationsordnung, dass eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ohne den Kurs der Technischen Propädeutik und den Phantomkurs I nicht mehr möglich ist.
Wichtiger Hinweis II
Bei Anerkennungsbescheiden nach alter zahnärztlicher Approbationsordnung erfolgt durch das Landesprüfungsamt keine endgültige Anerkennung Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen, sondern es wird Ihnen lediglich eine Anerkennung in Aussicht gestellt. Eine endgültige Anerkennung durch das niedersächsische Landesprüfungsamt erfolgt erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Zahnärztliche Vorprüfung. Diese Prüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Zahnärztliche Vorprüfung ist Teil des Zulassungsprozesses.
Bitte reichen Sie, wenn Sie sich mit der beschriebenen Inaussichtstellung auf den Studienplatz bewerben, zusätzlich Studienunterlagen über Ihr bisheriges Studium in deutscher oder englischer Sprache ein. Aus diesen Unterlagen müssen die absolvierten Studieninhalte sowie die abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen detailliert hervorgehen. Eine Zulassung kann erst nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass Ihnen nicht alle in Aussicht gestellten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden und Sie ggf. Leistungen nachholen müssen. Ihr Studium kann sich dann entsprechend verlängern. Alternativ kann Ihnen die Zulassung versagt werden, da die Ihnen endgültig anerkannten Studienleistungen nicht ausreichen, um in das von Ihnen beantragte Fachsemester zugelassen werden zu können.
Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Bewerbung Kontakt mit dem Studiengangskoordinator Zahnmedizin aufzunehmen, um die vorzulegenden Unterlagen abzuklären.