Studienqualitätsmittel

Das Land Niedersachsen hat zum Wintersemester 2014/2015 die Studienbeiträge abgeschafft und den Hochschulen als Kompensation Studienqualitätsmittel (SQM) gewährt. Diese SQM werden aus dem Landeshaushalt finanziert und unterliegen einer besonderen gesetzlichen Zweckbindung. Sie werden im Einvernehmen zwischen der Studienkommission und dem Vorstand der Universitätsmedizin, nach Stellungnahme des Fakultätsrats, zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt.

Die Hochschulen berichten gemäß §14b Abs. 4 NHG semesterweise zum 31.03. und 30.09. dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) über die Verwendung der Studienqualitätsmittel und veröffentlichen den Bericht im Internet.

Darüber hinaus haben sich die Studienkommission und der Vorstand einvernehmlich auf eine Leitlinie zur „ Verwendung der Studienqualitätsmittel an der Universitätsmedizin Göttingen“ geeinigt. In der Leitlinie sind die Mittelverteilung, die Antragstellung, Verwendungsmöglichkeiten und die Durchführung von Evaluationen genehmigter Maßnahmen geregelt.

Bitte lesen Sie sich die Richtlinien (unter Download) vor Antragsstellung und ggf. Kontaktaufnahme aufmerksam durch.

  • Antragsstellung:

    Der Vorstand der UMG beschließt die Maßnahmen im Einvernehmen mit der Studienkommission und nach Stellungnahme des Fakultätsrats. Anträge müssen 4 Wochen vor Sitzung der Studienkommission im Controlling eingegangen sein.

    Bitte zum Einreichen der Anträge das Online-Formular benutzen.

    Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, ist Ihr Ansprechpartner Herr Kai Hartmann, Controlling Studienbeiträge/Studienqualitätsmittel.

  • Die Termine der Studienkommission finden Sie auf folgender Webseite: https://www.umg.eu/ueber-uns/vorstand/kommissionen/studienkommission/

     

Ansprechpersonen

Controlling

Kai Hartmann

 Kai Hartmann

Kontaktinformationen

Didaktisch-konzeptionelle Beratung

M. Sc. Helen Mayrhofer

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