Famulatur Klinischer Studienabschnitt Humanmedizin

Die Famulatur hat den Zweck, dass die Studierenden die ärztliche Tätigkeit in verschiedenen ärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern kennenlernen.

In Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung sind die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut zu machen.

Die Famulatur wird unter der Leitung eines approbierten Arztes oder einer approbierten Ärztin abgeleistet.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Famulatur abzuleisten, wobei gewährleistet sein muss, dass insgesamt 4 Monate Famulatur bescheinigt werden.

Die viermonatige Famulatur darf erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sollte vorzugsweise vor dem 5. klinischen Semester abgeleistet werden, da sie bis zum Beginn des Praktischen Jahres während der unterrichtsfreien Zeiten vorliegen muss. Bescheinigungen über die Famulatur sind bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorzulegen.

Weitere Informationen zur Famulatur finden Sie auf dem unten beigefügten Hinweisblatt vom Landesprüfungsamt Hannover.

Famulieren im Ausland

Für Studierende der Humanmedizin bietet die Famulatur eine organisatorisch recht einfach umzusetzende Möglichkeit, im inner- und/oder außereuropäischen Ausland einen Studienaufenthalt zu realisieren. Die Auslandsfamulaturen können eigenständig organisiert werden, die bvmd-Austausch (Bundesvertretung Medizinstudierender in Deutschland) bietet allerdings eine professionelle Plattform.

Die Anerkennung von Auslandsfamulaturen erfolgt im zuständigen Landesprüfungsamt.

Ansprechpartner

Carola Hollstein

Tel: 0511-8972-9243

telefonische Sprechzeiten: Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr / Mittwoch von 13.00 bis 14.30 Uhr / Freitag von 09.00 bis 11.00 Uhr

E-Mail: LPA(at)nizza.niedersachsen.de

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