Reisekostenerstattung für UaK 5.1 und Blockpraktika
Erstattung von Fahrtkosten für die UaK´s Psychiatrie und Psychosomatik und für die Blockpraktika Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin und Pädiatrie
Ab dem WiSe 2021/2022 gibt es neue Richtlinien zu den Erstattungen der Reisekosten für die Blockpraktika. Ab dem SoSe 2023 werden diese Richtlinien auch für die UaK´s Psychiatrie und Psychosomatik gelten.
Anhand dieser Richtlinien, werden zukünftige Anträge sorgfältig und individuell geprüft.
Die Richtlinien für die Reisekostenabrechnungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie zu jedem Reisekostenantrag alle Originalbelege einreichen müssen:
- Für Übernachtungsunterkünfte reichen Sie bitte die Rechnung der Unterkunft inkl. einem Zahlungsbeleg ein.
- Für Bus- und Bahnfahrten reichen Sie bitte die entsprechenden Tickets inkl. einem Zahlungsbeleg ein.
- Für Fahrten mit dem privaten PKW reichen Sie bitte ALLE Tankquittungen ein und eine Foto-Dokumentation Ihres Km-Stands Ihres PKW´s.
Alle Anträge mit den vollständigen Originalbelegen werden im Studiendekanat zu Händen von Herrn Zinn abgegeben.
Den Antrag zur Reisekostenerstattung finden Sie hier.
Ergänzende Hinweise zur Reisekostenerstattung:
Es werden nur Unterbringungskosten im Rahmen des Blockpraktikums übernommen.
Der Abreisetag ist zwingend der letzte Tag des Blockpraktikums. Außerdem übernimmt die UMG bei selbst gewählten Fehltagen keine Kosten für die Unterkunft, d. h., an Fehltagen müssen die Kosten für die Unterkunft selbst getragen werden. Sollten Sie an einem oder mehreren Praktikumstagen erkrankt sein, müssen Sie uns ein ärztliches Attest vorlegen, das die unter dem folgendem Link aufgeführten Kriterien erfüllt, um Anspruch auf Vergütung der Unterkunft zu erhalten: hier
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für die Vergütung nicht anerkannt. Das Attest ist im Original dem Reisekostenantrag beizufügen.
Für mehrtägige Lehrveranstaltungen am Medizincampus Wolfsburg kann eine Unterbringung in Zweier- oder Mehrbettzimmern erfolgen. Ein Anspruch auf Einzelzimmer besteht nicht.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Der Ort für mein Blockpraktikum ist prinzipiell mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne ICE) pünktlich zum Dienstbeginn zu erreichen und die Reisedauer überschreitet nicht die 2 Stunden Fahrzeit je Strecke, jedoch startet meine Reise vor 06:00 Uhr mit verlassen der Haustür.
Wenn das Blockpraktikum/ der UaK beispielsweise in Hildesheim stattfindet, so können Sie über die öffentlichen Verkehrsmittel und mit Ihrem Semesterticket den Praktikumsort pünktlich zu Dienstbeginn von Göttingen aus erreichen. Diese Verbindung startet jedoch gegen 06:00 Uhr ab dem Bahnhof in Göttingen, damit wäre ein Reisebeginn vor 06:00 Uhr ab Ihrer Haustür nicht vermeidbar. In dieser Angelegenheit, könnten Sie also ein ICE Wochenticket für das Blockpraktikum Pädiatrie oder Allgemeinmedizin zum Schülertarif erwerben, welches es Ihnen ermöglicht schnellstmöglich zwischen Hildesheim und Göttingen zu pendeln und so einen Reiseantritt vor 06:00 Uhr zu vermeiden. Sollten Sie Innere Medizin und Chirurgie in Hildesheim absolvieren (insgesamt 4 zusammenhängende Wochen), ist eine Monatskarte die beste Alternative.
Ist es sinnvoll zu meinem Praktikumsort zu pendeln oder doch lieber eine Übernachtung buchen?
Jeder einzelne Reisekostenantrag wird individuell geprüft. Bitte nutzen Sie immer die wirtschaftlichste Möglichkeit, da wir sonst nicht gewährleisten können, dass Sie Ihre Reisekosten erstattet bekommen können.
Beispiel Hildesheim – um mit dem Semesterticket nach Hildesheim zu gelangen, müsste ein tagtäglicher Reisebeginn vor 06:00 Uhr ab zu Hause erfolgen. Daher wäre es laut Reisekostenbestimmung möglich, eine Übernachtung in Hildesheim zu buchen. Jedoch ist die wirtschaftlichste Variante in diesem Fall je nach Blockpraktikum ein ICE Wochenticket oder ein Monatsticket zum Schülertarif, da Sie dadurch unnötige Übernachtungskosten sparen und ein tagtäglicher Reisebeginn vor 06:00 Uhr vermieden werden kann.
Ab wann ist ein Ort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen?
Grundsätzlich wäre beispielsweise Breuna mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und im Hinblick auf die Kosten (29,- EUR für Hin- und Rückfahrt) auch günstiger als eine Übernachtung vor Ort. Allerdings ist es nicht möglich z.B. bei einem Reisebeginn ab 06:00 Uhr und einem Dienstbeginn von 08:00 Uhr pünktlich vor Ort zu sein aufgrund der vielen Umstiege. In diesem Fall geht nur die Benutzung eines privaten Kfz (ca. 80 km ab Göttingen und 1 Stunde Fahrtzeit) oder alternativ die Übernachtung vor Ort. Beides wäre nach der Richtlinie erstattungsfähig.
Kontakt
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3963380
- E-Mail-Adresse: thomas.zinn(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Robert-Koch-Str. 40, 1.D1.215.1
Sprechzeiten
- Mo u. Do 12.30-13.30 Uhr, Di 09.30-10.30 Uhr