Staatliche Prüfungen
Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(mündlich/schriftlich) Das vorklinische Studium schließt mit dem Ersten Abschnitt von insgesamt drei Abschnitten der Ärztlichen Prüfung ab.
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(schriftliche Prüfung) wird nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(mündlich-praktische Prüfung) wird nach einem Studium der Medizin von einem Jahr (Praktisches Jahr) nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.
An-, Ab- und Krankmeldung
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Landesprüfungsamt Hannover!
Ihre Ansprechpartnerinnen beim LPA
Frau Hollstein: 0511 8972-9243
Frau Gerlach (M1): 0511 8972-9241
Frau Schmiedtke (M2 und M3): 0511 8972-9242
Kontaktaufnahme per E-Mail
LPA(at)nizza.niedersachsen.de
Telefonische Sprechzeiten
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr Mittwoch: 13.00-14.30 Uhr Freitag: 09.00-11.00 Uhr
Bitte teilen Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!
Ansprechpartnerinnen an der UMG
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3963390
- Telefax: +49 551 3912516
- E-Mail-Adresse: heike.wolfram(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Robert-Koch-Str. 40, 1.D1.244
Sprechzeiten
- Mo u. Do 12.30-13.30 Uhr, Di 09.30-10.30 Uhr