Staatliche Prüfungen

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

(mündlich/schriftlich) Das vorklinische Studium schließt mit dem Ersten Abschnitt von insgesamt drei Abschnitten der Ärztlichen Prüfung ab.

Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

(schriftliche Prüfung) wird nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.

Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung 

(mündlich-praktische Prüfung) wird nach einem Studium der Medizin von einem Jahr (Praktisches Jahr) nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.

An-, Ab- und Krankmeldung

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Landesprüfungsamt Hannover!

Ihre Ansprechpartnerinnen beim LPA

Frau Hollstein:                                            0511 8972-9243

Frau Gerlach (M1):                                      0511 8972-9241

Frau Schmiedtke (M2 und M3):                 0511 8972-9242

Kontaktaufnahme per E-Mail

LPA(at)nizza.niedersachsen.de    

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag: 09.00-12.00 Uhr   Mittwoch: 13.00-14.30 Uhr    Freitag: 09.00-11.00 Uhr

                       

Bitte teilen Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!

Ansprechpartnerinnen an der UMG

Teamleitung, Prüfungsangelegenheiten - Staatsexamen Human­ und Zahnmedizin, Wiederholungsprüfungen klin. Studienabschnitt

Heike Wolfram

 Heike Wolfram

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  • Mo u. Do 12.30-13.30 Uhr, Di 09.30-10.30 Uhr

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