Staatliche Prüfungen
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.
Es handelt sich um eine mündliche Prüfung.
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
Die ist eine mündlich-praktische Prüfung. Sie besteht aus einem praktischen Prüfungselement und einem mündlichen Prüfungselement.
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
Diese Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.
Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil nicht ab.
An-, Ab- und Krankmeldung
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Landesprüfungsamt Hannover!
Frau Katharina Köhler-Linke oder an Frau Irina Baumgärtner
Telefon: 0511 8972-9216 oder 0511 8972-9247 LPA(at)nizza.niedersachsen.de
Telefonische Sprechzeiten
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr Mittwoch: 13.00-14.30 Uhr Freitag: 09.00-11.00 Uhr
Bitte teilen Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!
Ansprechpartnerinnen an der UMG
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3963390
- Telefax: +49 551 3912516
- E-Mail-Adresse: heike.wolfram(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Robert-Koch-Str. 40, 1.D1.244
Sprechzeiten
- Mo u. Do 12.30-13.30 Uhr, Di 09.30-10.30 Uhr