1. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (mündlich)

In der Sitzung vom 18.10.2024 hat der Bundesrat der Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen zugestimmt. Die Änderung hat bedeutsame Auswirkungen auf die Prüfungen des Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

Studierende, welche vor dem WiSe 2024/2025 bereits den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Pürfung begonnen haben, aber dieser zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, werden nach der Approbationsordnung geprüft, welche bis zum 30.11.2024 gültig war.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine grobe Übersicht über den Inhalt, Struktur und das Anmeldeverfahren zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zur Verfügung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie daher die vollständige ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen).

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist eine mündliche Prüfung.
 

Nach dem Wintersemester 2024/2025 finden die mündlichen Prüfungen voraussichtlich im Zeitraum vom 03.03. bis 04.04.2025 statt.

    Inhalte der Prüfung

    Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung umfasst die folgenden Fächer /Fächergruppen:

    • die Fächergruppe Biochemie und Molekularbiologie, Chemie
    • die Fächergruppe Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Biologie
    • die Fächergruppe Physiologie, Physik und
    • das Fach Zahnmedizinische Propädeutik

    In der Z1 müssen Sie nachweisen, dass Sie sich mit dem Ausbildungsstoff dieser Fächern /Fächergruppen vertraut gemacht haben. Sie müssen die Grundsätze und Grundlagen Fächergruppen und des Faches Zahnmedizinische Propädeutik, die Bedeutung dieser für zahnmedizinische, insbesondere klinische Zusammenhänge kennen, sowie die für die Fortsetzung des Studiums notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

    Weitere ausführliche Informationen finden Sie in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen.

      Struktur der Prüfung

      Die mündliche Prüfung wird in jeder Fächergruppe und in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik gesondert geprüft.

      Jedes Prüfungsgespräch soll mindestens 20 und höchstens 30 Minuten je Prüfling dauern.

      In einem Prüfungstermin werden nicht mehr als vier Studierende geprüft (Die Entscheidung, ob eine Einzel- oder Gruppenprüfung stattfindet, trifft der jeweilige Fachprüfer).

      Eine Gruppenanmeldung ist nicht möglich.

      An einem Tag sollen nicht mehr als zwei Prüfungsgespräche stattfinden.

      Die Prüfungsgespräche finden für jeden Studierenden und jede Studierende in einem engen zeitlichen Zusammenhang von höchstens vier Wochen statt.

      Die genauen Termine werden Ihnen seitens des Landesprüfungsamts spätestens fünf Kalendertage vor Ihrem Prüfungstermin mittels einer Ladung bekanntgegeben.

        Anmeldung zur Prüfung

        Das jeweils zuständige Landesprüfungsamt prüft auf Antrag der Studierenden die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zu dem Prüfungsabschnitt. Der Antrag muss dem Landesprüfungsamt bis zum 10. Januar bzw. 10 Juni zugegangen sein. Antragsformulare für alle Prüfungsabschnitte finden Sie hier als PDF oder auf der Homepage des Landesprüfungsamt Hannover. Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung müssen die folgenden Unterlagen vorliegen:

        • Personalausweis oder Reisepass
        • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
        • Unterlagen zum Nachweis der Studienzeiten (Studienverlaufsbescheinigung)
        • Sammelbescheinigung über die von Ihnen erfolgreich absolvierten Kurse und Praktika (dies wird vom Studiendekanat-Prüfungsangelegenheiten direkt an das LPA versandt)
        • die Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe
        • Nachweis über die Ableistung des einmonatigen Pflegedienstes

        Studierende, welche die vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen nicht erfolgreich absolvieren und somit absehen können, dass sie am kommenden Abschnitt nicht teilnehmen werden können, ziehen Ihren Antrag bitte eigenständig beim LPA zurück, damit es im Zulassungsprozess nicht zu einer Versagung kommen muss.

        Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Köhler-Linke oder Frau Baumgärtner vom LPA (Tel.: 0511-897292-16 oder 0511-897292-47).

        Bewertung der Prüfungsleistugen

        Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn die Note in jeder Fäcgergruppe und in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik mindestens "ausreichend" (4) lautet.

        Für die Bewertung der Leistungen in der mündlich Prüfung werden folgende Prüfungsnoten verwendet:

        • "sehr gut" (1) = eine hervorragende Leistung,
        • "gut" (2) = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,
        • "befriedigend" (3) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird,
        • "ausreichend" (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt,
        • "nicht ausreichend" (5) = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

        Wird die mündliche Prüfung in einer Fächergruppe oder in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik nicht bestanden, muss sie in dieser Fächergruppe oder in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik wiederholt werden, der Prüfungsablauf wird gemäß Ladung fortgesetzt.

        Die Fächergruppe oder das Fach Zahnmedizinische Propädeutik dürfen jeweils zweimal wiederholt werden. Zu diesen Wiederholversuchen werden Sie vom LPA von Amts wegen zum nächsten Prüfungstermin (nächstes Semester) geladen (keine erneute Anmeldung notwendig)

        Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

        Jede Fächergruppe und das Fach zahnmedizinische Propädeutik wird mit einer Note (1-5) bewertet. Nach Prüfungsabschluss wird eine Durchschnittsnote gebildet. Das Gesamtergebnis lautet:

        • "sehr gut" bei einem Zahlenwert bis 1,5
        • "gut" bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5
        • "befriedigend" bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5
        • "ausreichend" bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0

        Ihre Ansprechpartner an der UMG

        Prüfungsangelegenheiten - Staatsexamen Human­ und Zahnmedizin, Wiederholungsprüfungen klin. Studienabschnitt

        Heike Wolfram

         Heike Wolfram

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        Sprechzeiten

        • Mo u. Do 12.30-13.30 Uhr, Di 09.30-10.30 Uhr
        Prüfungsangelegenheiten - Staatsexamen Human­ und Zahnmedizin, Wiederholungsprüfungen klin. Studienabschnitt

        Thomas Zinn, M. A.

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