Erstsemester
Humanmedizin
Herzlich Willkommen!
Wir gratulieren Ihnen zu Ihrem Studienplatz der Humanmedizin und begrüßen Sie ganz herzlich an der Universitätsmedizin Göttingen.
Wichtige Informationen der Fachschaft rund um die Orientierungsphase, den Studienbeginn und die Vernetzung mit weiteren Studierenden
Sommersemester 2025
Lehrveranstaltungsbeginn (vorklinischer Studienabschnitt Humanmedizin): 14.04.2025
Lehrveranstaltungsende (vorklinischer Studienabschnitt Humanmedizin): 18.07.2025
Die Klausurtermine für das Sommersemester 2025 finden Sie hier.
Wintersemester 2025/26
Lehrveranstaltungsbeginn (vorklinischer Studienabschnitt Humanmedizin): 27.10.2025
Lehrveranstaltungsende (vorklinischer Studienabschnitt Humanmedizin): 13.02.2026
WICHTIG!!!
Willkommensfeier SoSe 2025
Des Weiteren laden wir alle neuimmatrikulierten Studierenden des Sommersemester 2025 der Human- und Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät, herzlich zu unserer traditionellen Willkommensfeier,
am Montag, 14. April 2025 um 18:30 Uhr s.t., Adam-von-Trott-Saal am Wilhelmsplatz 3, 37073 Göttingen, ein.
Als Erstes müssen Sie sich immatrikulieren. Bei Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte an die dort angegebene Telefonnummer. Etwa zwei-drei Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen erhalten Sie von uns eine E-Mail, die alle wichtigen Informationen und Unterlagen für Ihren Studienbeginn im Fach Medizin enthält.
Bitte beachten Sie, dass es eine Informationsveranstaltung der Medizinischen Fakultät per ZOOM-Veranstaltung geben wird, deren Teilnahme wir Ihnen dringend empfehlen, da hier wichtige Formalien zum Studienablauf besprochen und erläutert werden. Genaue Termine finden Sie bei den „Informationen zum Studienbeginn – „Infopaket“ bzw. werden Ihnen auch per E-Mail mitgeteilt.
Informationen zum Studienbeginn
Informationen zur Angewandten Arbeitsmedizin
(Arbeitsschutz Teil I und II)
Die Veranstaltungen zur "Angewandten Arbeitsmedizin" (Arbeitsschutz I und II) finden im Sommersemester 2025 an zwei Terminen in Präsenz statt. Die Termine werden noch bekannt gegeben.
Beide Veranstaltungen über den Arbeitsschutz I und II sind verpflichtend.
Bei Versäumnis wird empfohlen, die Veranstaltungen im Folgesemester nachzuholen. Wenden Sie sich dafür rechtzeitig an das Sekretariat Vorklinik.
Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach ArbMedVV (§4) sowie der Bescheinigung über die Immunität
Bei Antritt des Studiums sind alle Studierenden nach § 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), dazu verpflichtet, an der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung teilzunehmen sowie eine Bescheinigung über die Immunität vorzuweisen.
Informationen zu der Arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Immunitätsbescheinigung, entnehmen Sie bitte diesem Anschreiben.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur am Praktikum der Physiologie im 3. Fachsemester teilnehmen können, wenn Sie die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung haben vornehmen lassen sowie eine Immunitätsbescheinigung (Masern, Röteln, Varizellen) vorweisen können.
Sie werden von uns per E-Mail informiert, sobald Sie sich beim Betriebsarzt der UMG melden müssen, um einen Untersuchungstermin zu vereinbaren.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Betriebsärztlichen Dienst der Universität, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen, Telefon: 0551/39-60120
Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen, um Folgeprobleme oder Verzögerungen im Studium zu vermeiden.
Laden Sie nach Erhalt Ihrer Unterlagen, bitte nur die geforderten Nachweise (Vorsorgebescheinigung für den Arbeitgeber und Bescheinigung über Immunität – Masern, Röteln, Varizellen) umgehendüber Ihr Portal in eCampus, als E-Formular hoch. (eCampus – Login - Formulare der Prüfungsämter- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung/Immunitätsnachweis (Formular der UMG))
Nutzen Sie für die Einreichung der Nachweise bitte ausschließlich das dafür vorgesehene elektronische Formular.
Die entsprechenden Musterdateien finden Sie unter den Downloads.
Bitte bewahren Sie die Originalbelege bei Ihren Unterlagen auf.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie noch eine gültige Untersuchung wegen Infektionsgefährdung/hautbelastende Tätigkeit aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis haben, können Sie unter Vorlage der Bescheinigung und des Impfausweises die Untersuchung beim betriebsärztlichen Dienst eintragen und in die neuen Bescheinigungen übertragen lassen (Termin unter Tel. 60120). Die nächste Untersuchung wird dann erst nach Ablauf der Gültigkeit fällig.
Mehr zum Vorklinischen Studienabschnitt Humanmedizin