Pflegepraktikum
Zum Medizinstudium gehört das dreimonatige Krankenpflegepraktikum.
Dieses muss vor der Anmeldung zur 1. Ärztlichen Prüfung abgeleistet werden und zwar in einem Krankenhaus / einer Klinik
- mit ständiger ärztlicher Leitung
- pflegerischer Hilfeleistung
- auf einer Bettenstation
Das Praktikum wird nur anerkannt, wenn es
- in der vorlesungsfreien Zeit
- in einem Urlaubssemester
- schon vor Studienbeginn
abgeleistet wurde.
Folgende Ausbildungen werden als Krankenpflegepraktikum anerkannt (wenn die Ausbildung mindestens 1 Jahr gedauert hat) :
- Rettungsassistent
- Altenpfleger
- Altenpflegehelfer
oder
- ein abgeleisteter Bundesfreiwilligen- und Jugendfreiwilligendienst, der in der Krankenpflege absolviert wurde, kann auf das Krankenpflegepraktikum angerechnet werden
Da Sie sich das Pflegepraktikum vom zuständigen Landesprüfungsamt (LPA Hannover) anerkennen lassen und dort den Nachweis über das Praktikum erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt vor Antritt Kontakt dorthin auf.
Ansprechpartner
Landesprüfungsamt, Nds. Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Frau Carola Hollstein
Einrichtung: Landesprüfungsamt Niedersachsen
Telefon: 0511 8972-9243
Telefax: 0511 8972-9250
Ort:
Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover/ Postfach: NiZzA, Postfach 4466, 30044 Hannover
Das LPA Hannover erreichen nur telefonisch Sie zu den folgenden Sprechzeiten : Di 09:00-12:00 Uhr, Mi 13:00-14:30 Uhr und Fr 09:00-11:00 Uhr oder unter der E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de
Aktuelle Informationen zu den Sprechstunden des LPA in Göttingen finden Sie auf unserer Homepage.
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