Pflegepraktikum

Zum Medizinstudium gehört das dreimonatige Krankenpflegepraktikum.

Dieses muss vor der Anmeldung zur 1. Ärztlichen Prüfung abgeleistet werden und zwar in einem Krankenhaus / einer Klinik

  • mit ständiger ärztlicher Leitung 
  • pflegerischer Hilfeleistung
  • auf einer Bettenstation 

Das Praktikum wird nur anerkannt, wenn es 

  • in der vorlesungsfreien Zeit
  • in einem Urlaubssemester 
  • schon vor Studienbeginn

abgeleistet wurde.

Folgende Ausbildungen werden als Krankenpflegepraktikum anerkannt (wenn die Ausbildung mindestens 1 Jahr gedauert hat) :

  • Rettungsassistent
  • Altenpfleger
  • Altenpflegehelfer

oder

  • ein abgeleisteter Bundesfreiwilligen- und Jugendfreiwilligendienst, der in der Krankenpflege absolviert wurde, kann auf das Krankenpflegepraktikum angerechnet werden

Da Sie sich das Pflegepraktikum vom zuständigen Landesprüfungsamt (LPA Hannover) anerkennen lassen und dort den Nachweis über das Praktikum erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt vor Antritt Kontakt dorthin auf.

Ansprechpartner

Landesprüfungsamt, Nds. Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Frau Carola Hollstein

Einrichtung: Landesprüfungsamt Niedersachsen

Telefon: 0511 8972-9243
Telefax: 0511 8972-9250

Ort:
Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover/ Postfach: NiZzA, Postfach 4466, 30044 Hannover

Das LPA Hannover erreichen nur telefonisch Sie zu den folgenden Sprechzeiten : Di 09:00-12:00 Uhr, Mi 13:00-14:30 Uhr und Fr 09:00-11:00 Uhr oder unter der E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

Aktuelle Informationen zu den Sprechstunden des LPA in Göttingen finden Sie auf unserer Homepage.

Mehr zum Vorklinischen Studienabschnitt Humanmedizin

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