Master-Arbeit
Im Rahmen des Master-Studienganges ist eine wissenschaftliche Masterarbeit anzufertigen. Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist von 6 Monaten ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit muss dem Prüfungszweck entsprechen.
Die Masterarbeit ist von der oder dem Studierenden unter Angabe einer zu bearbeitenden Aufgabenstellung (Thema) und einer Betreuerin oder eines Betreuers der Masterarbeit spätestens 8 Wochen vor Beginn des Bearbeitungszeitraums bei der Prüfungskommission anzumelden.
Die Masterarbeit ist innerhalb des zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeitraums von 6 Monaten vollständig anzufertigen. Die Masterarbeit wird von zwei Gutachterinnen oder Gutachtern bewertet. Beide Gutachterinnen oder Gutachter werden von der Prüfungskommission bestellt. Als Erstgutachterin oder Erstgutachter ist in der Regel die Betreuerin oder der Betreuer der Arbeit zu beauftragen.