Zahnärztliche Vorprüfung
Vorklinischer Studienabschnitt Zahnmedizin
Für die Meldung zur Zahnärztlichen Vorprüfung ("Physikum"), die gemäß ZAppO bis zum 25. Januar bzw. 25. Juni eines Jahres zu erfolgen hat, ist der Besuch aller vorgeschrieben Lehrveranstaltungen nachzuweisen.
Die Zahnärztliche Vorprüfung findet für jeden Studierenden als praktische und mündliche Prüfung statt. Sie umfasst nach § 28 ZAppO die Fächer Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie (Biochemie) und Zahnersatzkunde. Während die Fächer Anatomie, Physiologie und Biochemie an jeweils einem Tag geprüft werden, findet der praktische Teil der Prüfung im Fach Zahnersatzkunde an sieben aufeinander folgenden Werktagen statt. Geprüft wird in Gruppen von max. 4 Studierenden.
Themen
In der Anatomischen Prüfung haben die Studierenden
- die in einer der Haupthöhlen des Körpers befindlichen Teile nach Form, Lage und Verbindung (situs) zu erläutern,
- ein vorgelegtes anatomisches Präparat von Kopf oder Hals zu erläutern und im Anschluss daran in einer mündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse in der Anatomie nachzuweisen, wobei die funktionelle Anatomie des gesamten Kauapparates eingehend zu berücksichtigen ist,
- zwei mikroskopisch-anatomische Präparate, darunter eines aus dem Gebiet der Zähne und der Mundhöhle, zu erläutern und im Anschluss daran in einer mündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse in der Histologie nachzuweisen, sowie zu zeigen, dass die Grundzüge der Entwicklungsgeschichte, besonders der Zähne und der Mundhöhle, bekannt sind.
In den Prüfungen in Physiologie und Biochemie sind neben den allgemeinen die für einen Zahnarzt erforderlichen besonderen Kenntnisse sowie Kenntnisse der wichtigsten Apparate, Untersuchungsmethoden und Nachweisreaktionen nachzuweisen.
In der Prüfung in Zahnersatzkunde haben die Studierenden
- mindestens vier Phantomarbeiten möglichst verschiedener Art auszuführen und
- in einer mündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse der Werkstoffe und der Herstellungsmethoden des Zahnersatzes unter Berücksichtigung der Anatomie und Physiologie der Mundhöhle nachzuweisen.
Beurteilung
Nach Prüfungsabschluss wird aus der Summe der erteilten Noten das Gesamtergebnis ermittelt. Es lautet bei einer Summe bis zu 6 "sehr gut", von 7 bis 10 "gut" und von 11 bis 14 "befriedigend". Musste der Studierende in einem Fach eine Wiederholungsprüfung ablegen, so kann das Gesamtergebnis höchstens "gut" lauten.
Ist die Leistung in einem Prüfungsfach mit "nicht genügend" beurteilt worden, so ist die Prüfung in diesem Fach nicht bestanden. Sie muss in diesem Fach wiederholt werden (Einzelfachwiederholung). Die Zahnärztliche Vorprüfung ist im ganzen nicht bestanden und muss in allen Fächern wiederholt werden, wenn das Urteil
- in einem Fach "schlecht" oder
- in zwei Fächern "nicht genügend" oder
- in drei Fächern "mangelhaft" oder "nicht genügend"
lautet (Gesamtwiederholung).