Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst die folgenden Fächer:
- Pharmakologie und Toxikologie
- Pathologie
- Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
- Innere Medizin
- Dermatologie und Allergologie
- Notfallmedizin
- Schmerzmedizin
- Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
- Klinische Werkstoffkunde
- Orale Medizin und systemische Aspekte
- Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
- Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie, Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin,
- Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin.
Der schriftliche Teil findet an einem Tag statt. Er dauert fünf Stunden.
Bewertung
Jedes mündlich-praktische Fach wird mit einer Note (1-5) bewertet. Nach Prüfungsabschluss wird eine Durchschnittsnote gebildet, wobei die Fächer Prothetik sowie Zahnerhaltungskunde doppelt gewichtet werden.
Das Gesamtergebnis lautet:
- "sehr gut" bei einem Zahlenwert bis 1,5
- "gut" bei einem Zahlenwert bis 2,5
- "befriedigend" bei einem Zahlenwert bis 3,5 und
- "ausreichend" bei einem Zahlenwert bis 4,0.
Ist die Leistung in einem mündlich-praktischen Prüfungsfach mit "nicht ausreichend" (5) beurteilt worden, so ist die Prüfung in diesem Fach nicht bestanden. Sie muss nur in diesem Fach wiederholt werden (Einzelfachwiederholung). Die gesamte mündlich-praktische Prüfung muss wiederholt werden, sobald mehr als eine Prüfung nicht bestanden worden ist.
Der schriftliche Teil wird mit den Noten sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend und nicht ausreichend bewertet.
Die Gesamtnote für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ergibt sich aus dem Mittelwert der Noten für den mündlich-praktischen und den schriftlichen Teil. Beide Teile gehen gleichwertig in die Gesamtnote ein.