Was tun, wenn der Drittversuch ansteht?
Jede nicht bestandene schriftliche Prüfung kann gemäß der Studienordnung zweimal wiederholt werden. Wenn die Prüfung im Drittversuch nicht bestanden wird, ist der Studiengang endgültig nicht bestanden und es erfolgt die Exmatrikulation.
Dies im Hinterkopf zu haben, kann bei der Vorbereitung auf eine Prüfung sehr belastend sein. Wer sich in dieser Situation Hilfe holen möchte, kann sich an folgende Institutionen wenden: