Leistungsnachweise bis zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Für die Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist gemäß Anlage 1 zur Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen nachzuweisen:
- Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
- Praktikum der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der mikroskopischen Anatomie
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Übung in medizinischer Terminologie
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie.