Aufsichtsgremium – Stiftungsausschuss
Aufsichtsgremium für die Universitätsmedizin Göttingen ist der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin, für die Universität Göttingen (ohne Medizin) der Stiftungsausschuss Universität. Beide Gremien zusammen bilden den Stiftungsrat. Dieser tritt als übergeordnetes Gremium in Angelegenheiten, die die gesamte Universität einschließlich der Universitätsmedizin betreffen, an die Stelle beider Stiftungsausschüsse.
Stiftungsorgane (nur bezogen auf die Universitätsmedizin Göttingen) sind gemäß §§ 59 Niedersächsiches Hochschulgesetz (NHG)
- der Vorstand als Geschäftsführungsorgan der Stiftung für die Universitätsmedizin,
- der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin und
- der Stiftungsrat bei übergreifenden Angelegenheiten.
Der Vorstand als Stiftungsorgan ist zuständig für die Führung der laufenden Geschäfte der Stiftung (Bereich Universitätsmedizin), er bereitet die Beschlüsse des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin vor und führt sie aus. Er entscheidet als Stiftungsorgan über den Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem Land und unterrichtet in wichtigen Angelegenheiten den Stiftungsausschuss Universitätsmedizin.
Kontakt
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3961001
- E-Mail-Adresse: vorstand1(at)med.uni-goettingen.de
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