Promotionen, Habilitationen sowie Apl. Professuren
Promotionsverfahren
Alle Informationen zum Promotionsverfahren finden Sie auf den neuen Internetseiten für Promotionen.
Für Informationen und Nachfragen zum Promotionsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3961286
- Telefax: +49 551 3913061286
- E-Mail-Adresse: promotionen(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Von-Siebold-Straße 3, 4 A 101
Sprechzeiten
- jeden Donnerstag von 8:30-11:30 Uhr, ab 14.01.2025 jeden Dienstag von 8:30-12 Uhr
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- Telefon: +49 551 3961287
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- Ort / Raum: Von-Siebold-Straße 3, 4 A 101
Sprechzeiten
- jeden Donnerstag von 8:30-11:30 Uhr, ab 14.01.2025 jeden Dienstag von 8:30-12 Uhr
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- E-Mail-Adresse: umg.promotionsbeauftragte(at)med.uni-goettingen.de
Sprechzeiten
- Donnerstag 9:30-11:00
Habilitationsverfahren
Die Universität Göttingen vergibt als zweite wissenschaftliche Qualifikationsstufe nach der Promotion, im Rahmen des Habilitationsverfahrens, den Titel „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“. Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbständiger Lehre in einem bestimmten wissenschaftlichen Fachgebiet. Mit der Habilitation wird der oder dem Habilitierten die Befugnis zur selbständigen Lehre an der Hochschule für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet erteilt (Lehrbefähigung oder Venia Legendi). Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zur Habilitation in den Fachgebieten der Medizinischen Fakultät. Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation kann in der Medizinischen Fakultät in der Regel nur von Mitgliedern bzw. Angehörigen der Fakultät gestellt werden.
Habilitationsanträge können jederzeit, nach vorheriger Terminabsprache, eingereicht werden.
Für Informationen und Nachfragen zum Habilitationsverfahren steht Ihnen die nachfolgende Mitarbeiterin zur Verfügung.
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- E-Mail-Adresse: nadine.kramann(at)med.uni-goettingen.de
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Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren
Die Medizinische Fakultät kann Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen erfüllen und eine mehrjährige erfolgreiche Lehrtätigkeit nachweisen können, für die Dauer der Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an der UMG den Titel Professorin und Professor als Außerplanmäßige Professorin oder Professor nach §35 a NHG verleihen. Die Bestellung zur/zum außerplanmäßigen Professorin / Professor lässt die Rechtsstellung von Privatdozent*innen sowie das Fachgebiet, für das die Lehrbefugnis erteilt wurde (venia legendi), unberührt.
Potenzielle Kandidatinnen oder Kandidaten sind selbst nicht antragsberechtigt. Über begründete Anträge der Fakultät entscheidet der Vorstand der Universitätsmedizin auf der Grundlage eines Beschlusses des Fakultätsrats der Medizinischen Fakultät, sowie eines Votums des Senats der Universität. Kandidat*innen müssen die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach § 25 Abs. 1 NHG erfüllen.
Ab 2022 hat die Medizinische Fakultät das Verfahren und die Entscheidungskriterien für die Verleihung des Titels Professorin/ Professor angepasst. Vorschläge zur Verleihung des Titels sind für eine Vorprüfung von der jeweiligen Fachvertreterin/ vom jeweiligen Fachvertreter an den Dekan der Medizinischen Fakultät als deren Vertreter zu richten und sollten folgende Dokumente enthalten:
- Würdigung der Kandidatin / des Kandidaten aus Sicht des Fachvertreters inkl. zukünftige Einbindung in der Lehre der UMG
- Vollständig ausgefülltes Formular
- Lebenslauf der/des Vorgeschlagenen
- Detaillierte Auflistung über die bisher geleistete Lehre seit der Habilitation (Lupo)
- Bescheinigung der persönlichen Lehre (Lupo)
Die Vorprüfung des Vorschlags erfolgt durch das Dekanat, das heißt durch den Dekan unter Einbeziehung der Prodekane (Studiendekanin, Prodekan für allgemeine akademische Angelegenheiten, Forschungsdekan). Sofern die Vorprüfung positiv ausfällt, wird die Kandidatin / der Kandidat durch die Sachbearbeitung im Dekanat zur Einreichung vollständiger Unterlagen aufgefordert. Die weitere Prüfung des Vorschlags erfolgt auf der Grundlage der aktuell geltenden Habilitationsordnung der Universität1, den Richtlinien der Medizinischen Fakultät zur Verleihung des Titels2 sowie eines internen Kriterienkatalogs3 wie bisher durch die Apl.-Kommission - einer ständigen Unterkommission der Habilitationskommission.
Über den Vorschlag zur Verleihung des Titels entscheidet der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät. Wird dieser per Beschluss des Fakultätsrats positiv beschieden, zählt er als der entsprechende Antrag gegenüber dem Vorstand. Nach positiver Stellungname durch den Senat der Universität und nach entsprechendem positiven Beschluss des Vorstands der Universitätsmedizin verleiht der Dekan und Sprecher des Vorstands der UMG den Titel für die Dauer der Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an der UMG.
Bei Vorgeschlagenen, die bereits an einer anderen Fakultät als außerplanmäßige Professor*innen die Berechtigung zur Führung des Titels Professorin oder Professor erhalten haben, entscheidet der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät auf der Grundlage des Vorschlags des Fachvertreters ohne Einbeziehung der Apl.-Kommission und unter der Voraussetzung, dass sich die Vorgeschlagenen an die UMG umhabilitiert haben. Im Falle einer Umhabilitation können die Lehrleistungen an der Erstuniversität anerkannt werden.
Die Verleihung des Titels „Professorin“ oder „Professor“ als außerplanmäßige Professorin oder Professor nach § 35 NHG erlischt bei Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme der Lehrbefähigung oder der Lehrbefugnis sowie wenn sie oder er an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule zur Professorin oder zum Professor auf Lebenszeit ernannt ist oder, wenn sie oder er von einer anderen wissenschaftlichen Hochschule auf ihren oder seinen Antrag dorthin umhabilitiert worden ist.
Für Informationen und Nachfragen zum Verfahren für Außerplanmäßige (Apl.) Professuren steht Ihnen die nachfolgende Mitarbeiterin zur Verfügung.
1 Habilitationsordnung Universität Göttingen erschienen in Amtliche Mitteilungen I 29/2020 vom 29.05.2020
2 Richtlinien der Medizinischen Fakultät zur Verleihung des Apl.-Titels. Beschlossen: FR 12.11.2012, nicht veröffentlicht
3 Kriterien zur Verleihung des Apl.-Titels, Beschlossen: FR 31.01.2022, Vorstand 03.05.2022
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