Ethikkommission
Sprecher: Prof. Jürgen Brockmöller
Herzlich Willkommen bei der Ethikkommission der Universitätsmedizin Göttingen! Hier finden Sie alles Wichtige zu den Einreichungsmodalitäten, Ansprechpartner*innen sowie weitere hilfreiche Informationen.
Wir arbeiten in enger Kooperation sowohl mit dem Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland (AKEK), als auch bundesweit mit allen anderen Ethikkommissionen.
Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Unklarheiten direkt mit uns Verbindung aufzunehmen.
Für Ihr Studienvorhaben wünschen wir Ihnen schon jetzt viel Erfolg!
Kontakt
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- E-Mail-Adresse: ethik(at)med.uni-goettingen.de
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Studien
Medizinische Forschung am Menschen, dies schließt auch Forschung an Körpermaterialien und personenbezogenen Daten ein, bedarf des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und der Gesundheitsinteressen des Individuums. Der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn darf nur unter Wahrung der somatischen und psychischen Integrität erfolgen.
Alle medizinischen Forschungsvorhaben am Menschen, die von Angehörigen der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen oder ihrer Lehrkrankenhäuser durchgeführt werden sollen, müssen der Ethikkommission vorgelegt werden. Das ärztliche Standesrecht verlangt die berufsethische und die berufsrechtliche Beratungspflicht vor der Durchführung medizinischer Forschung.
Die Ethikkommission prüft auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung, der von den Landesärztekammern erstellten Berufsordnung für Ärzte. Darüber hinaus werden sowohl die ethischen Grundsätze der revidierten Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki als auch die "Good Clinical Practice"-Leitlinien zur Prüfung der Forschungsvorhaben herangezogen. Die Ethikkommission prüft die ethische und rechtliche Unbedenklichkeit von Forschungsvorhaben nicht nur zum Schutz der Patient*innen, sondern auch zum Schutz der Wissenschaftler*innen und zum Schutz der Institution.
Sitzungstermine 2024 / 2025
Die Sitzungen finden jeweils von 15:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr statt. Die Einreichungsfrist für Antragsunterlagen endet 15 Tage vor dem Sitzungstermin.
- Donnerstag, 21. November 2024
- Donnerstag, 12. Dezember 2024
- Donnerstag, 16. Januar 2025
- Donnerstag, 13. Februar 2025
- Mittwoch, 19. März 2025
- Donnerstag, 24. April 2025
- Mittwoch, 21. Mai 2025
- Donnerstag, 19. Juni 2025
- Mittwoch, 23. Juli 2025
- Donnerstag, 21. August 2025
- Mittwoch, 24. September 2025
- Donnerstag, 30. Oktober 2025