Brandschutz
Stabsstelle Beteiligungsmanagement
Unsere Abteilung ist eine Organisation des abwehrenden Brandschutzes mit der Werkfeuerwehr, die aus den hauptberuflichen Kräften der Stadt Göttingen sowie aus den nebenberuflichen Kräften der UMG und der Georg - August - Universität besteht. Die nebenberuflichen Kräfte treffen sich einmal im Monat zum gemeinsamen Ausbildungsdienst mit den hauptberuflichen Kräften. Jedes Mitglied der nebenberuflichen Werkfeuerwehr muss 40 Stunden Aus-und Fortbildung nachweisen. Des Weiteren stellt die nebenberufliche Werkfeuerwehr eine Löschgruppe in Form einer Rufbereitschaft zur Unterstützung der hauptberuflichen Kräfte. Der Werkfeuerwehr stehen zur Bewältigung Ihrer Aufgaben einen Gerätewagen Logistik klein, einen Gerätewagen Logistik groß und zwei Hilfeleistung Löschfahrzeuge 20 zur Verfügung.
Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragter
Betrieblicher Brandschutz durch einen betrieblichen Brandschutzbeauftragten ist ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzkonzeptes. Sein Ziel sind die Vermeidung und Minimierung der sich aus der verwendeten Produktionstechnik und den Betriebsabläufen ergebenden Risikopotenziale. Durch Brände verursachte Schäden gefährden nicht nur Menschenleben, sondern ggf. auch die Existenzgrundlage von Unternehmen. Vorbeugender betrieblicher Brandschutz ist daher das Sicherheitsthema Nummer eins.
Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch Umweltvorschriften stellen den Arbeitgeber/Unternehmer in die Verantwortung und verpflichten ihn zur Umsetzung von geeigneten Brandschutzmaßnahmen. Betrieblicher Brandschutz durch einen Brandschutzbeauftragten ist daher ein essentielles Thema für jedes Unternehmen.
Erstellung und Fortschreiben der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung (BSO) enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die DIN 14096 enthält Anforderungen zur Erstellung und zum Aushängen der Brandschutzordnung. Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude oder Betrieb anzupassen. Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet:
Teil A der Brandschutzordnung (Aushang „Verhalten im Brandfall“) richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Der Umfang dieses Teils entspricht einer DIN A4-Seite. Er ist öffentlich auszuhängen, sodass er für jede Person sichtbar ist.
Teil B der Brandschutzordnung richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Dieser Teil ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen.
Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).
Weitere Aufgaben
Prüfung der Evakuierungspläne
Die Evakuierung bezeichnet den Vorgang, bei dem Menschen unmittelbar vor oder bei Eintritt einer Katastrophe aus dem gefährdeten Gebiet an einen sicheren Ort geleitet oder transportiert werden, die Evakuierung ist daher ein wichtiger Bestandteil des Krisenmanagements
Prüfung und Beschaffung des Brandschutzausstattung der UMG
Die niedersächsische Bauordnung gibt eine Vielzahl von Prüfungen vor. Im Rahmen der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter unterstützt der Brandschutzbeauftragter beratend das technische Gebäudemanagement bei der Durchführung der Wartungen und der Beauftragungen der Sachverständigenprüfungen.
Überprüfung und Abnahme von Veranstaltungen aus brandschutztechnischer Sicht
Eine reibungslose und sichere Veranstaltung zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die besonderen Bedingungen bei Veranstaltungen erschweren die Umsetzung und beeinflussen die Sicherheit – zum Beispiel enge Zeitpläne, kurzfristige Änderungen. Zusätzlich beeinflussen wirtschaftliche Aspekte die Arbeitsbedingungen. Hieraus resultieren eine große Verantwortung und hohe Belastung für alle Verantwortlichen und Beteiligten. Unfälle bei Veranstaltungen machen deutlich, wie wichtig das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz ist.
Beratungen in Belangen des Brandschutzes für die UMG
Von einer Brandschutzberatung profitiert jeder, denn ein Brand kann im schlimmsten Fall teure Sachwerte zerstören und Menschenleben gefährden. Besonders Unternehmen sind nach einem Vollbrand oftmals in ihrer Existenz gefährdet und nicht imstande, den Betrieb wieder aufzunehmen. Um dies zu vermeiden und Menschen, Sachwerte sowie Arbeitsplätze zu schützen, sollte der Brandschutz von der Planung bis hin zur Ausführung einen hohen Stellenwert haben.
Kontakt
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3960102
- Telefax: +49 551 3913063332
- E-Mail-Adresse: brandschutz(at)med.uni-goettingen.de
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