Notfall- und Krisenmanagement
Stabsstelle Beteiligungsmanagement
Die Hauptaufgabe des Notfall- und Krisenmanagements ist das Erstellen eines Krankenhausalarm- und Einsatzplans und dessen Fortschreibung. Dazu werden die Planungen für Schadensfälle zentral und interdisziplinär durch unsere Abteilung durchgeführt und begleitet. Die rechtliche Grundlage in Niedersachsen ist dazu der §19 des Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKGH), hier wird explizit festgelegt, dass sich jedes Krankenhaus auf Schadensereignisse vorzubereiten hat:
§19 NKGH
1Für jedes Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teilnimmt, hat der Krankenhausträger für die Bewältigung eines Notfalls mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten einen Alarm- und Einsatzplan aufzustellen und jedes Jahr bis zum 31. März fortzuschreiben. 2Der Alarm- und Einsatzplan muss Maßnahmen zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten vorsehen; er bedarf insoweit des Einvernehmens der unteren Katastrophenschutzbehörde, in deren Bezirk das Krankenhaus liegt. 3Die unteren Katastrophenschutzbehörden, deren Bezirke im Einzugsbereich des Krankenhauses liegen, der kommunale Träger des Rettungsdienstes, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das Krankenhaus liegt, das Land als Träger der Luftrettung und die benachbarten Krankenhäuser sind über den Alarm- und Einsatzplan und dessen Fortschreibung zu unterrichten. 4Außerdem muss jedes Krankenhaus einen Notfallplan für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses haben. 5Der Krankenhausträger hat sicherzustellen, dass jedes Krankenhaus regelmäßig interne Übungen durchführt und, wenn es an der Notfallversorgung teilnimmt, an Katastrophenschutzübungen sowie an Übungen des Rettungsdienstes zur Bewältigung von Großschadensereignissen teilnimmt.
Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/b4109387-d886-388d-944a-2a31db7961fc
Stufen von Schadenslagen
Die UMG hat eine, auf sich aufbauende Struktur geschaffen, um auf die verschiedenen Schadenslagen reagieren zu können. Es wird in drei Stufen unterschieden und ist im Krankenhausalarm- und einsatzplan entsprechend festgelegt und beschrieben.
- Störung: Hier werden die Abteilungen durch ihre Rufbereitschaften selbstständig tätig. Ggf. werden weitere der Werkfeuer und des hausinternen Sicherheitsdienstes zu Bewältigung der Lage in Anspruch genommen.
- Notfall: Interne und externen Schadenslagen, die einen höheren Koordinationsaufwand zur Bewältigung benötigen, werden durch das Notfallmanagement bzw. bei Gefährdung von Personen durch die Krankenhauseinsatzleitung geführt.
- Krise: Bei einer Krise ist der Versorgungsauftrag der UMG eingeschränkt und bzw. kann nicht mehr durchgeführt werden. Dies kann z.B. bei einem Stromausfall oder Naturereignissen der Fall sein. Bei dem Ausrufen des Krisenfalls an der UMG, tritt der Krisenstab zusammen und führt und koordiniert Maßnahmen zentral.
Rufbereitschaft und Krisenstab
Das Notfallmanagement und die Krankenhauseinsatzleitung an der UMG ist in einer Rufbereitschaft organisiert und setzt sich aus folgenden Funktionen zusammen:
- Die Notfallmanager Administration und Technik und die Notfallmanager Medizin sind vom Vorstand berufen und mit weitreichenden Rechten und Kompetenzen ausgestattet. Ihre Aufgabe ist Einsatzleitung in der Stufe Notfall z.B. bei einem Massenanfall von Verletzten
- Die Rufbereitschaft der Pflegedienstleitung ergänzt die Krankenhauseinsatzleitung und führt die Pflegekräfte der UMG in enger Abstimmung mit den Notfallmanagern.
- Als Ergänzung werden ebenfalls noch die Funktionen der Einsatzdokumentation und der Einsatzunterstützung in einer 24/7 Rufbereitschaft vorgehalten.
Der Krisenstab der UMG setzte sich aus verschiedenen Mitarbeitenden aus den unterschiedlichsten Bereichen und Abteilungen zusammen. Geführt wird der Krisenstab auf der operativen Ebenen durch einen Notfallmanager und auf der Entscheidungsebene durch ein Mitglied des UMG-Vorstandes als Gesamtverantwortlichen.
Der Krisenstab ist nach der Dienstvorschrift 100 des Katastrophenschutzes aufgebaut und wird durch UMG-spezifische Funktionen z.B. die der Notfallkoordinatoren, ergänzt.
Weitere Aufgaben
Die Ausbildung des Notfallmanagements und des Krisenstabs wird durch unsere Abteilung koordiniert und durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt durch hausinterne Dozent*innen und bei Bedarf durch externe Referent*innen ergänzt.
Weitere Aufgaben unserer Abteilung sind die Erstellung von Risikobewertungen für eventuelle Schadensereignisse an der UMG und die daraus resultierenden Notfallpläne und Verfahrensanweisung. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Brandschutz und den ggf. betroffenen Abteilungen. Das Vorbereiten und Durchführen von Übungen z.B. des Krisenstabs gehört ebenfalls zu den Aufgaben, ebenso die Pflege und Administration des Alarmierungssystems. Das Alarmierungssystem wird für Information und Alarmierung verschiedenster Abteilungen und Personen an der UMG genutzt.
Kontakt
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3960101
- Telefax: +49 551 3913063331
- E-Mail-Adresse: notfallmanagement(at)med.uni-goettingen.de
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