Personalinfos A-Z
A
Abordnung / Rotation (SAP-Einsatzplan)
Bitte verwenden Sie dieses Formular, um Rotationen/Abordnungen für die Bearbeitung der SAP-Einsatzpläne mitzuteilen. Alternativ können auch klinikseigene Rotationspläne verwendet oder angefügt werden, aus denen die abzuordnenden Mitarbeiter/innen und der jeweilige Abordnungszeitraum klar hervorgehen.
Achten Sie bitte darauf, diese Mitteilung rechtzeitig vor Beginn der Rotation/Abordnung einzusenden.
Änderung der Arbeitszeit (Arbeitszeitreduzierungen, Änderung der Tagewoche)
Sie möchten Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringern oder die Verteilung Ihrer Tagewoche ändern?
Bitte benutzen Sie hierfür das elektronischen Lucom-Formular (Link siehe unten), dass Sie bequem online ausfüllen und versenden können. Die Lucom-Formulare sind auch von außerhalb der UMG aufrufbar.
Sollte es Ihnen technisch nicht möglich sein das Lucom-Formular zu verwenden, können Sie das hierfür nachstehend zum Download bereitgestellte Word-Formblatt nutzen, dass Sie anschließend über Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten bei der Personalabteilung einreichen.
Download und Links:
Word-Formular:
Änderung der Arbeitszeit, 38 KB
elektronisches Lucom-Formular:
Arbeitszeitreduzierung, Änderung Tagewoche (UMG)
Bei einer Arbeitszeiterhöhung muss der Antrag über Ihren Vorgesetzten mit dem Formular "Vertragsänderung" eingereicht werden.
Änderungen persönlicher Daten
Sollte sich in den persönlichen Verhältnissen etwas verändern, z.B. Eheschließung, Geburt eines Kindes, Wohnungswechsel etc., teilen Sie dieses bitte umgehend im Bereich G3-21 mit. Die Lucom-Formulare sind auch von außerhalb der UMG aufrufbar.
Bitte sehen Sie von einer Änderungsmitteilung in Papierform ab!
Downloads und Links:
elektronisches Lucom-Formular:
Ansprechpartner im Geschäftsbereich Personal
Ansprechpartner*innen finden Sie unter www.umg.eu/ueber-uns/vorstand/ressort-wirtschaftsfuehrung-administration/personal-g3-2/personalabteilung/
Antikorruptionsrichtlinie (AKR)
Das Präsidium der Georg-August-Universität Göttingen und der Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen haben in ihren Sitzungen am 17.12.2020 bzw. 08.12.2020 die nachfolgende Anti-Korruptions-Richtlinie der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen beschlossen.
Diese ist mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 1/2021 in Kraft getreten
Downloads:
Arbeitsbefreiungen (Abwesenheit bei Sonder-/Bildungsurlaub)
Der/Die Angestellte hat in folgenden Fällen einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung gemäß § 29 TV-L/TV-Ärzte unter Weiterzahlung der Vergütung:
- Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1Arbeitstag),
- Tod des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils (2 Arbeitstage),
- Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort (1 Arbeitstag),
- 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum (1 Arbeitstag),
- schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt (1 Arbeitstag), eines Kindes bis 12 Jahren (wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat) oder der Betreuungsperson eines Kindes bis 8 Jahren (bis 4 Arbeitstage),
- während einer ärztlichen Behandlung in der Arbeitszeit (im Rahmen des notwendigen und nachgewiesenen Umfangs) und in sonstigen dringenden Fällen (bis 3 Arbeitstage).
In begründeten Fällen kann kurzfristig eine Arbeitsbefreiung unter Wegfall der Vergütung mit Zustimmung des Vorgesetzten gewährt werden.
Der Antrag auf Arbeitsbefreiung ist im G3-21 Personalabteilung einzureichen.
Downloads und Links:
pdf-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
elektronisches Lucom-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
Hinweise für Sonderurlaub:
Arbeitsunfähigkeit
Bei Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit ist dies umgehend dem Arbeitgeber anzuzeigen, dauert diese länger als drei Tage, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Die Überprüfung der Zahlung von Entgelt im Krankheitsfall erfolgt durch die Personalabteilung. Die Dauer und die Höhe der Entgeltfortzahlung sind abhängig von der individuellen Beschäftigungszeit. Grundsätzlich erfolgt die Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen in Höhe des Tabellenentgelts sowie ggf. in Monatsbeträgen festgelegter Entgeltbestandteile. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem bzw. drei Jahren wird ggf. bis zum Ende der 13. bzw. 39. Woche ein Krankengeldzuschuss gezahlt.
Sind Sie abwesend, weil Ihr Kind erkrankt ist, verwenden Sie bitte das (Lucom-)Formular "Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung".
Downloads:
Schreiben zu Krankmeldeprozessen in der UMG vom 02.06.2023, 195 KB
Anzeige einer Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, 879 KB
Notification of incapacity for work, 748 KB
Weiterführende Links:
Arbeitsverhältnis, Beendigung
Grundsätzlich ist zwischen unbefristeten und befristeten Verträgen zu unterscheiden. Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden in der Regel mit Erreichen der Altersgrenze und dem Eintritt in den Ruhestand. In befristeten Verträgen wird bereits bei Vertragsabschluss die Dauer des Arbeitsverhältnisses kalendermäßig bestimmt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkts.
Unabhängig davon, ob ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, kann das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung sowohl durch den Arbeitsgeber als auch durch den Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass je nach Vertragsart, -laufzeit und Beschäftigungszeit unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. Diese sind beim zuständigen Personalsachbearbeiter zu erfragen.
Neben der ordentlichen Kündigung haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Unabhängig von der Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses können die Arbeitsvertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen durch Vertrag vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll.
In jedem Fall sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die dem Arbeitnehmer leihweise übergebenen Gegenstände (Schlüssel, Arbeitskleidung, Mitarbeiterausweis und ähnliches) zurückzugeben. Die Rückgabe dieser Gegenstände muss von der annehmenden Stelle auf dem sog. "Laufzettel" quittiert werden. Den Laufzettel erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Personalsachbearbeiter. Nachdem alle alle Gegenstände abgegeben wurden, ist der Laufzettel in der Personalabteilung vorzulegen.
Downloads:
Arbeitszeit / Zeiterfassung
An der gleitenden Arbeitszeit / elektronischen Zeiterfassung nehmen in der Universitätsmedizin rund 700 MitarbeiterInnen teil, die ganz überwiegend im Ressort V3 Wirtschaftsführung und Administration arbeiten. Aus den Ressorts Forschung und Lehre und Krankenversorgung, sowie den Stabstellen nehmen einzelne Mitarbeiterinnen bei steigender Tendenz ebenfalls an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Grundlage dafür bildet die entsprechende Dienstvereinbarung.
Downloads:
Zeiterfassungsbeleg, pdf, 583 KB
Auswahlleitlinie
Diese Leitlinie richtet sich an die Verantwortlichen in den Abteilungen, die Personalauswahlverfahren durchführen.
Die vorliegende Leitlinie führt Sie durch die einzelnen Stufen eines Auswahlverfahrens und zeigt Ihnen auf, was zu beachten ist, wenn eine Stelle besetzt werden soll. Die Leitlinie ist für Sie als Orientierung konzipiert und stellt Ihnen Checklisten, Vorbereitungs- und Bewertungsbögen zur Verfügung, um Ihnen Auswahlverfahren zu erleichtern und systematische Personalauswahlverfahren einheitlich im gesamten Haus zu ermöglichen.
Bei Fragen wenden Sie an das Sekretariat der Personalentwicklung.
Ansprechpartner*innen
G3-23 Gesundheitsmanagement und Personalentwicklung
E-Mail: pe(at)med.uni-goettingen.de
Downloads:
B
Beratungsangebote für Mitarbeitende
Die Universitätsmedizin Göttingen bietet professionelle Beratungsangebote für alle Beschäftigten der UMG an. Die Beratungen sind auf freiwilliger Basis, kostenlos und streng vertraulich.
Im Download-Dokument finden Sie die Ansprechpartner*innen dieser Beratungsstellen.
Download: Netzwerk Beratungsstellen – Beratungsangebote für Beschäftigte der UMG
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt uns am Herzen. Daher möchten wir Beschäftigten und Führungskräften mit dem BEM-Verfahren eine Unterstützung bieten, um alle Möglichkeiten, die zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit beitragen können, sinnvoll auszuschöpfen. Wir unterstützen Sie auch bei der Herausforderung, nach einer langen Erkrankung oder immer wiederkehrenden Beschwerden wieder vollumfänglich in den Arbeitsprozess zurückzukehren.
Downloads:
Flyer - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Weiterführende Links:
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement an der UMG verfolgt das Ziel, die Gesundheit & Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Dabei werden zum einen allgemeine Angebote zur Gesundheitsförderung (im Bereich der Verhaltens- und Verhältnisprävention) entwickelt. Zum anderen werden gesundheitsförderliche Projekte für und mit Abteilungen & Teams (Analyse von Belastungsfaktoren und Ressourcen, Maßnahmenplanung und –umsetzung, Evaluation) initiiert.
Weiterführende Links:
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub:
Der Anspruch auf Bildungsurlaub für die Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung besteht nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz für jeden Arbeitnehmer nach dem 6-monatigen Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Anspruch beträgt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, je nach Arbeitstagewoche kann sich dieser Anspruch erhöhen oder reduzieren.
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaub aus dem Vorjahr kann grundsätzlich noch im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der nicht ausgeschöpfte Bildungsurlaub der letzten 3 Jahre für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Der Antrag auf Bildungsurlaub ist zusammen mit der Einladung zu der Veranstaltung und der Anerkennung des Bildungsurlaubes im G3-21 einzureichen.
Downloads und Links:
pdf-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
elektronisches Lucom-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
D
Dienstplan (SAP)
Bitte verwenden Sie dieses Formular, um Rotationen/Abordnungen für die Bearbeitung der SAP-Einsatzpläne mitzuteilen.
Alternativ können auch klinikseigene Rotationspläne verwendet oder angefügt werden, aus denen die abzuordnenden Mitarbeiter/innen und der jeweilige Abordnungszeitraum klar hervorgehen.
Achten Sie bitte darauf, diese Mitteilung rechtzeitig vor Beginn der Rotation/Abordnung einzusenden.
Downloads:
Dienstreise
Sie möchten eine Dienstreise durchführen, einen Abschlag beantragen oder eine Dienstreise abrechnen?
Nutzen Sie bitte das elektronische Lucom Formular, dass Sie online ausfüllen und nach Abstimmung mit ihrem
Vorgesetzten versenden können. Hinweise zur Antragstellung und Genehmigung zum Lucom-Verfahren finden Sie unter L wie Lucom.
Dienstgeschäfte, welche nicht mit Reistätigkeit verbunden sind, sind keine Dienstreisen.
Zur Beantragung verwenden Sie bitte das Formular zu Online-Veranstaltungen.
Für die Anzeige eines Sponsorings und/ oder einer Nebentätigkeit welches/welche nicht Verbindung
mit einer Dienstreise steht, verwenden Sie bitte das Formular unter Sponsoring, Nebentätigkeit.
Elektronischer Dienstreiseantrag, Abschlagantrag und Abrechnungsantrag:
LUCOM-Dienstreiseantrag online
Erläuterung zum Lucom-Dienstreiseantrag
Rechtliche Grundlagen
Niedersächsische Reisekostenverordnung, 64,87 KB
Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung, 203,67 KB
Fahrtenbuch
Bahncard
Amortisierung BahnCard - Prognostizierte Berechnung
Amortisierung BahnCard - Nachträgliche Berechnung
Amortisierung BahnCard – Anlage (optional)
Hinweise
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder 2024
Dienstreiseregelungen der Universitätsmedizin Göttingen, 82,88 KB
Erlass Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung v. 09.07.2019
Merkblatt Auslandsdienstreise, 559 KB
Reisekostenrichtlinie für Eingeladene, 45,88 KB
Rundschreiben zur Erstattung von Hotelleistungen vom 15.9.2010 mit Anlage, 205 KB
Umgang mit drittfinanzierten Reisen, 41,96 KB
Ansprechpartnerinnen
Dienstvereinbarungen
Alle Dienstvereinbarungen, die im Bereich der Universitätsmedizin (UMG) zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossenen wurden, finden Sie hier.
Der Link ist nur aus den internen Netzen der UMG erreichbar!
E
Einarbeitungsleitlinie
Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie bei der Einführung neuer Mitarbeiter*innen unterstützen. Der Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Bestandteile und Instrumente des Einarbeitungsprozesses und stellt praktische Arbeitshilfen zur Verfügung.
Gerne berät und unterstützt Sie der Geschäftsbereich Personal bei Fragen zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und der individuellen Implementierung eines Einarbeitungskonzeptes in Ihrem Bereich.
Bei Fragen wenden Sie an das Sekretariat der Personalentwicklung.
Ansprechpartner*innen
G3-23 Gesundheitsmanagement und Personalentwicklung
E-Mail: pe(at)med.uni-goettingen.de
Downloads:
Leitfaden für Vorgesetzte, 681,86 KB
Materialien zum Einarbeitungsleitfaden, 466,38 KB
Einführungsveranstaltung – Termine
Einführung für neue Mitarbeiter*innen der UMG
Wir heißen Sie als neue Mitarbeiter*innen der UMG herzlich willkommen.
Gerne möchten wir dazu beitragen, den Einstieg in die UMG zu erleichtern und eine bessere Orientierung zu ermöglichen.
Gerne möchten wir auf folgende Möglichkeiten hinweisen, die UMG kennen zu lernen. Sie können sich unser Video anschauen (Virtuelle Begrüßung für neue Mitarbeiter*innen) und/oder alle wichtigen Informationen in der Willkommensbroschüre für neue Mitarbeiter*innen der UMG nachlesen.
Bei Fragen wenden Sie an die Personalentwicklung.
G3-23 Gesundheitsmanagement und Personalentwicklung
E-Mail: pe(at)med.uni-goettingen.de
Weitere Informationen:
Willkommens-Film
Willkommensbroschüre 2023
Willkommensbroschüre 2020 Englisch
Einsatzplan (SAP)
Bitte verwenden Sie dieses Formular, um Rotationen/Abordnungen für die Bearbeitung der SAP-Einsatzpläne mitzuteilen.
Alternativ können auch klinikseigene Rotationspläne verwendet oder angefügt werden, aus denen die abzuordnenden Mitarbeiter/innen und der jeweilige Abordnungszeitraum klar hervorgehen.
Achten Sie bitte darauf, diese Mitteilung rechtzeitig vor Beginn der Rotation/Abordnung enzusenden.
Downloads:
Einstellung
An der Universitätsmedizin Göttingen werden laufend neue MitarbeiterInnen eingestellt. Dabei erfolgt zunächst die Auswahl unter den BewerberInnen durch die einzelnen Einrichtungen (Geschäftsbereiche, Kliniken, Abteilungen, Institute usw.). Nach Abschluss des Auswahlverfahrens setzen sich die Einrichtungen mit dem Geschäftsbereich Personal in Verbindung. Von hier aus wird nun mit der/dem künftigen Mitarbeiter/in Kontakt aufgenommen, um die für eine Einstellung erforderlichen Unterlagen und Nachweise anzufordern. Gleichzeitig werden sämtliche administrative Tätigkeiten sowie die notwendigen Beteiligungen verschiedener Gremien unter Berücksichtigung rechtlicher und hausinterner Vorgaben im Hinblick auf die beabsichtigte Einstellung durchgeführt.
Antrag:
Anlagen zum Einstellungsantrag UMG (sofern im Antrag gefordert):
Angaben zur beruflichen Strahlenexposition
Zusätzliche Angaben Oberärztin/Oberarzt
Ärztliche Bescheinigung zur Masernimpfung
Hinweise:
Weiterführende Links (nicht aus dem Patlan erreichbar):
Elterngeld/Elternzeit
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lässt sich eine Elternzeit von bis zu einem Jahr auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. Nach dem Ende der Schutzfristen können Mütter unter Verzicht auf die Elternzeit ihre Arbeit aber auch wieder aufnehmen und die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
Die Elternzeit muss, wenn sie sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist anschließen soll, spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Finanzielle Leistungen während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit:
Während der Schutzfristen erhalten die pflicht- oder freiwillig versicherten Mütter von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,00 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettoverdienst des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Während der Elternzeit besteht nur ein Anspruch auf Zahlung eines Elterngeldes, welches bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden muss.
Downloads:
Weiterführende Links (nicht aus dem Patlan erreichbar):
Merkblätter und Hinweise des Gewerbeaufsichtsamtes zur Gefährdungsbeurteilung
Broschüre Mutterschutz (Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Weiterführende Links (nur aus dem Patlan erreichbar):
Entgeltumwandlung Ärztinnen/Ärzte
Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme – auch für Ärztinnen und Ärzte.
Über die Ärzteversorgung sind Ärztinnen und Ärzte zwar im Rentenalter noch recht gut abgesichert,
dennoch werden auch hier das sinkende Rentenniveau spürbar werden.
Es gibt zahlreiche Sparmöglichkeiten für das Alter. Eine Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung.
Mit der Entgeltumwandlung kann man sich durch Bruttosparen zusätzliche Steuerfreibeträge sichern.
Im Interesse der Ärzteschaft hat der Marburger Bund daher Tarifverträge zur Entgeltumwandlung abgeschlossen.
Über diese Tarifverträge können kann man die steuerlichen Vorzüge einer Unterstützungskasse nutzen.
Es gibt in der Regel die freie Wahl, was den Anbieter einer möglichen Versorgung betrifft (die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen sind nachfolgend abrufbar).
Es kann auch eine individuelle Beratung in Anspruch genommen werden.
Die UMG hat hierfür den zentralen Dienstleister ECCLESIA mildenberger HOSPITAL GmbH für diese Altersvorsorge gewählt.
Der auf Uniklinika spezialisierte Versicherungsmakler ist kompetenter Vorsorgepartner,
- der über aktuelle Versorgungsmöglichkeiten informiert,
- individuelle Versorgungskonzepte erstellt,
- individuelle Beratung online oder vor Ort anbietet,
- die Versorgung unabhängig und objektiv prüft.
In der nachfolgenden Broschüre können man sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung verschaffen.
Downloads:
Infobroschüre Entgeltumwandlung Ärztinnen/Ärzte, 140,63 KB
Checkliste Entgeltumwandlung - Durchführungsweg Direktversicherung, 21,84 KB
Checkliste Entgeltumwandlung - Durchführungsweg Unterstützungskasse, 25,69 KB
Entgeltumwandlungsvereinbarung - Durchführungsweg Direktversicherung, 30,59 KB
Entgeltumwandlungsvereinbarung - Durchführungsweg Unterstützungskasse, 30,81 KB
F
Familienheimfahrten
- Informationsblatt zur Erstattung von Familienheimfahrten
- Formular zur Erstattung von Familienheimfahrten
- Zusatzblatt Personalbogen Heimatadresse
Für die Änderung der Heimatadresse verwenden Sie bitte unser Lucom-Formular Änderung pers. Daten.
Firmenabo
Die Universitätsmedizin Göttingen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Erwerb einer Firmen-Abo-Fahrkarte des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) an. Dieses hat eine Laufzeit von einem Kalenderjahr.
Kontakt
G3-3314 Zentrale Stelle für Karten und Service
Tel.: 0551 3962000
Fax.: 0551 3912780
E-Mail: kartenstelle(at)med.uni-goettingen.de
Raum 0 C1 214 (gegenüber vom Café-Shop)
Downloads:
Flexi-Freizeit für mehr Pflegekraft
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und immer weiter zu verbessern, ist eines der erklärten Ziele von Vorstand und Personalrat. Die Dienstvereinbarung zur „Flexi-Freizeit für mehr Pflegekraft“ eröffnet die Möglichkeit zu einer flexibleren Verteilung der Arbeitszeit. Ziel ist es, planbare Freizeitintervalle zu schaffen und damit die Work-Life-Balance zu verbessern (auch wenn Mitarbeiter*innen keine Familienverantwortung haben). In der Pflege gibt es deshalb das Pilotprojekt „Flexi-Freizeit für mehr Pflegekraft“, das ab 1. Juli 2022 bis Juli 2025 läuft. Wenn Mitarbeiter*innen aus dem Pflege- und Pflegefunktionsdienst länger als ein Jahr an der UMG tätig sind, haben sie die Möglichkeit, Zeit anzusparen, um sich im Anschluss 1-3 Monate freistellen zu lassen.
Wie läuft das genau ab?
- Mitarbeiter*in spricht mit der zuständigen Stations- / Bereichsleiter*innen und äußert den Wunsch
- Es wird festgelegt, wie das Arbeitszeitguthaben aufgebaut werden soll:
- Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit (z.B. vertragliche Reduktion von 38,5 Std./Woche auf 19,25 Std./Woche, tatsächlicher Beschäftigungsumfang 38,5 Std. Woche)
- Durch vertragliche Beibehaltung einer Teilzeitbeschäftigung und Erhöhung des tatsächlichen Beschäftigungsumfangs während der Ansparphase (z.B. vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 19,25 Std./Woche, tatsächlicher Beschäftigungsumfang von 28,875 Std. /Woche)
- Zu Beginn der Ansparphase ggf. vorhandene Mehrarbeits-/Überstunden können vollumfänglich auf den Ansparzeitraum angerechnet werden.
- Zwischen Mitarbeiter*in, Pflege- und Pflegefunktionsdienst und der Personalabteilung wird eine entsprechende Vereinbarung (schriftlich) getroffen. Die Laufzeit darf max. 12 Monate betragen.
- Während der Freistellungsphase wird das erworbene Arbeitszeitguthaben abgebaut, so dass keine Arbeitsverpflichtung besteht, das Gehalt aber weitergezahlt wird.“
- Der „Annahmeschluss“ für die Antragstellung ist jeweils der 30.09. des Vorjahres für das Folgejahr. So soll sichergestellt werden, dass die Wünsche bei der Urlaubsplanung des Folgejahres berücksichtigt werden können.
- Bei Fragen wenden Sie sich gern an die zuständige*n Pflegedienstleiter*innen.
Downloads
Fort- und Weiterbildung
Mit diesem Link kommen Sie direkt zum Fort- und Weiterbildungsprogramm der Bildungsakademie der UMG hier.
G
Gleitende Arbeitszeit
An der gleitenden Arbeitszeit / elektronischen Zeiterfassung nehmen in der Universitätsmedizin rund 700 Mitarbeiter*inen teil, die ganz überwiegend im Ressort V3 Wirtschaftsführung und Administration arbeiten. Aus den Ressorts Forschung und Lehre und Krankenversorgung, sowie den Stabstellen nehmen einzelne Mitarbeiterinnen bei steigender Tendenz ebenfalls an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Grundlage dafür bildet die entsprechende Dienstvereinbarung.
Downloads:
Zeiterfassungsbeleg, pdf, 583 KB
Gewaltfreier Arbeitsplatz
Sind Sie oder andere UMG-Beschäftigte Opfer oder Zeugen eines verbalen oder körperlichen Übergriffs in der UMG geworden? Über die Meldung des Vorfalls (auf Wunsch anonym) bei der zentralen Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ können Sie dazu beitragen, die UMG sicherer zu gestalten.
Weiterführender Link: Gewaltfreier Arbeitsplatz
Download: Dokumentationsbogen
H
Hilfskräfte
Wissenschaftliche und künstlerische sowie studentische Hilfskräfte üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus und unterstützen Studierende in Tutorien. Sie können auch mit Aufgaben in Verwaltung, technischem Betriebsdienst, Rechenzentren, Bibliotheken und in der Krankenversorgung beschäftigt werden, wenn sie dabei mit dem absolvierten Studium zusammenhängende Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen können oder wenn die Tätigkeit fachlich als vorteilhaft für das Studium betrachtet werden kann.
Die Beschäftigung erfolgt in befristeten Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst (z.Z. max. 83 Std./Monat).
Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Die Einstellung als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor, Master) voraus.
Downloads:
Einstellungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
Verlängerungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
I
J
Jugend- und Auszubildenenvertretung (JAV)
Die allgemeinen Aufgaben der JAV umfassen alle sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende in der Dienststelle direkt oder indirekt betreffen.
Das beinhaltet im Wesentlichen:
- Maßnahmen im Sinne der Jugendlichen und Auszubildenden beantragen
- die Anwendung geltender Gesetze und Verträge kontrollieren
- Anregungen von jungen Beschäftigten und Auszubildenden entgegennehmen und eine qualifizierte Ausbildung durchsetzen
- Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und Auszubildenden ausländischer Herkunft beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen
Jobticket
Die Universitätsmedizin Göttingen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch für das Jahr 2025 den Erwerb einer Firmen-Abo-Fahrkarte des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) an. Dieses hat eine Laufzeit von einem Kalenderjahr (01.01.2025 bis zum 31.12.2025).
Kontakt
G3-3314 Zentrale Stelle für Karten und Service
Tel.: 0551 3962000
Fax.: 0551 3912780
E-Mail: kartenstelle(at)med.uni-goettingen.de
Raum 0 C1 214 (gegenüber vom Café-Shop)
Downloads:
Informationen und Antragsformular
Weiterführende Links:
K
Kind krank
Für die nach ärztlichem Zeugnis erforderliche Betreuung eines erkrankten Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann Arbeitsbefreiung nach den Regelungen des § 45 Abs. 3, 5 SGB V oder des § 29 Abs. 1 TV-L / § 29 Abs. 1 TV-Ärzte in Anspruch genommen werden.
Sind Sie aus diesem Grund abwesend, handelt es sich nicht um einen Fall der Krankmeldung. Verwenden Sie daher bitte das (Lucom)-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung.
elektronisches Lucom-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
Für den Fall, dass Sie aus technischen Gründen das vorgenannte Lucom-Formular nicht verwenden können, steht Ihnen das folgende PDF-Formular zur Verfügung.
pdf-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
Krankheit
Bei Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit ist dies umgehend dem Arbeitgeber anzuzeigen, dauert diese länger als drei Tage, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Die Überprüfung der Zahlung von Entgelt im Krankheitsfall erfolgt durch die Personalabteilung.
Die Dauer und die Höhe der Entgeltfortzahlung sind abhänging von der individuellen Beschäftigungszeit. Grundsätzlich erfolgt die Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen in Höhe des Tabellenenentgelts sowie ggf. in Monatsbeträgen festgelegter Entgeltbestandteile. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem bzw. drei Jahren wird ggf. bis zum Ende der 13. buw. 39. Woche ein Krankengeltzuschuss gezahlt.
Wenn Sie abwesend sind, weil Ihr Kind erkrankt ist, verwenden Sie bitte das (Lucom-)Formular "Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung".
Weiterführende Links:
L
Lucom Interaction Platform
Neben unseren Pdf- und Word-Formularen können einige Formulare - unter anderem Dienstreiseanträge - elektronisch über die Lucom Interaction Platform verarbeitet werden. In dieser webbasierten Anwendung können Sie Anträge stellen und verwalten. Durch integrierte Workfows entfällt das Drucken und postalische Versenden der Anträge. Unterschriften erfolgen ebenfalls elektronisch. Anlagen brauchen Sie nicht mehr kopieren, Sie laden sie einfach im jeweiligen Vorgang hoch und bewahren die Originalbelege in Ihren Unterlagen auf.
Die Lucom-Formulare sind auch von außerhalb der UMG aufrufbar.
Eine Anleitung für Lucom steht in deutscher und englischer Version zur Verfügung.
Neben der Pdf-Anleitung finden Sie hier auch unsere Anleitungsvideos.
Zusätzlich steht in Ilias der Kurs „Allgemeine Einführung in LUCOM“ zur Verfügung.
M
Meldeformular für Übergriffe
Sind Sie oder andere UMG-Beschäftigte Opfer oder Zeugen eines verbalen oder körperlichen Übergriffs in der UMG geworden? Über die Meldung des Vorfalls (auf Wunsch anonym) bei der zentralen Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ können Sie dazu beitragen, die UMG sicherer zu gestalten.
Weiterführender Link: Gewaltfreier Arbeitsplatz
Download: Dokumentationsbogen
Mobiles Arbeiten
Wenn Sie sich für diese Arbeitsform interessieren, stellen wir Ihnen im Folgenden Informationen und Unterlagen zur Verfügung
- die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten
- das Konzept zum mobilen Arbeiten und zum Einsatz privater Hard- und Software
- einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung, der Ihnen ermöglichen soll, kritisch zu prüfen, ob das mobile Arbeiten für Sie persönlich eine geeignete Arbeitsform sein könnte.
- Regelungen zu Arbeitszeit und Informationen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
- eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung, die Sie und Ihre Führungskraft nutzen können, um gemeinsam einen sicheren und gesundheitsförderlichen Arbeitsplatz für Sie zu gewährleisten.
Antrag
Lucom-Antrag zum Mobilen Arbeiten
Downloads
Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten
Fragebogen zur Selbsteinschätzung
Mutterschutz
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei Kindern, bei denen eine Behinderung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt und bescheinigt wurde, zwölf Wochen nach der Entbindung.
Ab sechs Wochen vor der Geburt des Kindes darf die werdende Mutter nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie selbst ausdrücklich dieses erklärt.
Während der Schutzfristen nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen auch dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit wären.
Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist.
Während der Zeit der Schutzfristen sowie einer eventuell anschließenden Elternzeit besteht für die Arbeitnehmerin ein besonderer Kündigungsschutz.
Downloads:
Vordruck Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Durchführung des Mutterschutzgesetzes
Weiterführende Links (nicht aus dem Patlan erreichbar):
Merkblätter und Hinweise des Gewerbeaufsichtsamtes zur Gefährdungsbeurteilung
Broschüre Mutterschutz (Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Weiterführende Links (aus dem Patlan erreichbar):
N
Nebentätigkeiten
Übt der Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung noch eine andere Tätigkeit aus, so handelt es sich hierbei um eine Nebentätigkeit. Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist in der Regel anzeigepflichtig. Wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen möchten, ist daher vorab eine Anzeige erforderlich.
Bitte fragen Sie im Einzelfall vorab in der Personalabteilung nach, entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls dort bzw. nachstehend als Download
Downloads:
Vordruck Anzeige Nebentätigkeit, 74,50 KB
Vordruck Anzeige Haupttätigkeit, 60 KB
Merkblatt Nebentätigkeit für Ärztinnen und Ärzte, 49,25 KB
Merkblatt Nebentätigkeit für Beamtinnen und Beamte, 51,39 KB
Dienstgeschäfte, die nicht mit Reisetätigkeit verbunden sind, sind keine Dienstreisen. Stattdessen ist für solche Veranstaltungen, die zudem mit Sponsoring und/oder Nebentätigkeit verbunden sind, nachfolgendes Formular zu verwenden:
Nichtraucherschutz
In der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hat der Nichtraucherschutz einen hohen Stellenwert. Zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeiter*innen, Patient*innen und Besucher*innen ist das Rauchen ausschließlich in ausgewiesenen Raucherbereichen auf dem Außengelände erlaubt. In den Gebäuden einschließlich Eingängen, Balkonen, Terrassen, Treppenhäusern sowie Toiletten besteht absolutes Rauchverbot. Grundlage hierfür sind das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz und die Hausordnung der UMG.
Die UMG legt großen Wert auf die Vorbildfunktion, die die Mitarbeiter*innen für unsere Patient*innen bezüglich Verbesserung des Nichtraucherschutzes haben. Alle Mitarbeiter*innen sind aufgefordert, die Verhaltensregeln zum Nichtraucherschutz einzuhalten. Die UMG setzt sich als Gesundheitseinrichtung aktiv für den Nichtraucherschutz ein.
Für die bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes wurde die UMG mit dem Bronze-Zertifikat des Deutschen Netzes Rauchfreier Krankenhäuser ausgezeichnet. Die Arbeitsgruppe Nichtraucherschutz an der UMG, bestehend aus Beschäftigten unterschiedlicher Statusgruppen (Personalrat, Suchtbeauftragte, …), trifft sich in regelmäßigen Abständen, um Ideen, Maßnahmen und Probleme rund um den Nichtraucherschutz zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Ihre Anregungen und Wünsche sind willkommen.
Kontakt: Angela Leinhos, Sprecherin der AG Nichtraucherschutz, Tel. 39-64043
Die Raucherentwöhnungsambulanz „Rauchfrei. Ich will es schaffen!“ des Herzzentrums an der UMG bietet allen Raucher*innen – Mitarbeiter*innen, Patient*innen und Besucher*innen – Beratung und Seminare an. Weitere Informationen: Tel. 39-67322.
Bitte informieren Sie auch rauchende Patient*innen über das Tabakentwöhnungs-Angebot.
Downloads:
Leitfaden zum Nichtraucherschutz, 718,62 KB
Raucherbereiche an der UMG, 558,32 KB
Notfallmappe
Eine Notfallmappe bereitet auf den Ernstfall vor. Sie enthält gebündelt alle notwendigen Informationen, aber auch darüber hinausgehende Informationen, z.B. Angaben zum Haustier oder laufenden Abos. Eine Anleitung sowie ein Glossar mit Stichworten verhelfen zu einem schnellen Überblick. Da die Notfallmappe sensible Daten enthält, wird empfohlen, sie an einem sicheren Ort zu speichern bzw. zu verwahren. Die Notfallmappe wird im Rahmen des audit berufundfamilie der UMG zur Verfügung gestellt. Alle Rechte liegen bei der berufundfamilie Service GmbH. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.
Bei Fragen zur Notfallmappe können Sie sich an Frau Schiller im Gleichstellungsbüro wenden.
PDF Notfallmappe oder im Sharepoint.
Ablageort im Sharepoint:
P
Personalentwicklungsgespräche
In der UMG sind Personalentwicklungsgespräche (PEG) eingeführt. Die PEG sollen dabei unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*innen zu verbessern, gegenseitige Erwartungen zu klären und die Entwicklungspotenziale der Mitarbeiter*innen zu fördern (vgl. hierzu die Dienstvereinbarung zur „Einführung von Personalentwicklungsgesprächen im Bereich Humanmedizin“). Auch der TV-L sieht mit § 5 einen tariflichen Anspruch der Beschäftigten auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch vor.
Perspektivisch sollen Personalentwicklungsgespräche regelmäßig einmal im Jahr mit allen Mitarbeiter*innen der UMG geführt werden. Das Sachgebiet G3-23 Gesundheitsmanagement & Personalentwicklung bietet regelmäßig Beratung und Trainings zur Durchführung der Personalentwicklungsgespräche an.
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Personalrat
Der Personalrat nimmt seine Aufgaben im Rahmen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes wahr.
Allgemeine Aufgabe ist es, Sorge dafür zu tragen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung aus unsachlichen Gründen unterbleibt. Hierzu zählt u.a., dass Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegengenommen werden und – soweit berechtigt – der Personalrat durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirkt.
Das Aufgabenspektrum ist insgesamt sehr umfassend und geht über "A" wie Arbeitsschutz, -sicherheit, über die Mitarbeit bei Organisationsänderungen bis zu "W" wie Weiterbildung.
Ein großer Aufgabenbereich ist die Beteiligung des Personalrates bei personellen Maßnahmen. Hier besteht eine enge Verbindung mit dem Geschäftsbereich Personal, da z.B. die Maßnahmen, die der Mitbestimmung durch den Personalrat unterliegen (z.B. Einstellungen, Höhergruppierungen, Einführung/Änderung von Arbeitszeitmodellen), vor ihrer Durchführung dem Personalrat durch den Geschäftsbereich Personal vorzulegen sind und grds. nur nach Zustimmung durch den Personalrat wirksam werden können.
Weiterführende Links:
Personalrat der Universitätsmedizin Göttingen
Personalrechtliche Maßnahmen (Vertragsänderungen, Umfinanzierungen)
Alle nachfolgenden Maßnahmen, die eine bereits besetzte Stelle betreffen (Neueinstellungen siehe Anträge und Infos unter E wie Einstellung), können über unten stehendes Formular beantragt werden.
- Umsetzung (von aufnehmender Abt. zu stellen)
- Umfinanzierung
- Verlängerung Beschäftigungsverhältnis
- Arbeitszeiterhöhung
- Höhergruppierung
- Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (innerhalb einer Abteilung, vorübergehend)
Antrag:
Anlagen zum Einstellungsantrag UMG (sofern im Antrag gefordert):
R
Rauchen
In der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hat der Nichtraucherschutz einen hohen Stellenwert. Zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten, Patient*innen und Besucher*innen ist das Rauchen ausschließlich in ausgewiesenen Raucherbereichen auf dem Außengelände erlaubt. Grundlage hierfür sind das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz und die Hausordnung der UMG. Darüber hinaus legt die UMG großen Wert auf die Vorbildfunktion, die die Mitarbeiter*innen für unsere Patient*innen bezüglich eines gesunden Lebensstils haben.
In der Arbeitsgruppe Nichtraucherschutz treffen sich regelmäßig Beschäftigte, um den Nichtraucherschutz in der UMG weiter zu verbessern. Ihre Anregungen und Wünsche sind willkommen. Kontakt: Angela Leinhos, Sprecherin der AG Nichtraucherschutz, Tel. 39-64043
Die Raucherentwöhnungsambulanz „Rauchfrei. Ich will es schaffen!“ des Herzzentrums an der UMG bietet allen Raucher*innen – Mitarbeiter*innen, Patient*innen und Besucher*innen – Beratung und Seminare an. Weitere Informationen: Tel. 39-67322.
Bitte informieren Sie auch rauchende Patient*innen über das Tabakentwöhnungs-Angebot.
Downloads:
Leitfaden zum Nichtraucherschutz, 718,62 KB
Raucherbereiche an der UMG, 558,32 KB
S
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Schwerbehinderten am Bereich Humanmedizin. Sie ist in allen Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte MitarbeiterInnen oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Sie achtet darauf, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen im Hinblick auf Einstellung und Förderung von Schwerbehinderten sowie auf behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung nachkommt. Sie unterstützt und begleitet schwerbehinderte oder von einer Behinderung bedrohte MitarbeiterInnen bei Antragstellungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens und berät Vorgesetzte und Betroffene über Förderungsmöglichkeiten, z.B. bei der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze oder bei der Beantragung von Mitteln zur Wiedereingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Ansprechpartner/Innen
Aufzug B1, Ebene 4, dann folgen Sie bitte der Beschilderung.
Telefon: 0551 3965954 oder 0551 3965955
Fax: 0551 3965941
E-Mail: schwerbehindertenvertretung(at)med.uni-goettingen.de
Termine:
Eine Beratung findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Sexuelle Belästigung, Richtlinie zur Prävention von und Schutz vor
Weiterführende Links:
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung/Bildungsurlaub
Der/Die Angestellte hat in folgenden Fällen einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung gemäß § 29 TV-L/TV-Ärzte unter Weiterzahlung der Vergütung:
- Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1Arbeitstag),
- Tod des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils (2 Arbeitstage),
- Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort (1 Arbeitstag),
- 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum (1 Arbeitstag),
- schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt (1 Arbeitstag), eines Kindes bis 12 Jahren (wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat) oder der Betreuungsperson eines Kindes bis 8 Jahren (bis 4 Arbeitstage),
- während einer ärztlichen Behandlung in der Arbeitszeit (im Rahmen des notwendigen und nachgewiesenen Umfangs) und in sonstigen dringenden Fällen (bis 3 Arbeitstage).
In begründeten Fällen kann kurzfristig eine Arbeitsbefreiung unter Wegfall der Vergütung mit Zustimmung des Vorgesetzten gewährt werden.
Der Antrag auf Arbeitsbefreiung ist im G3-21 Personalabteilung einzureichen.
Dem Angestellten kann Sonderurlaub unter Wegfall der Vergütung gemäß § 28 TV-L/TV-Ärzte gewährt werden, wenn andere wichtige Gründen vorliegen. Voraussetzung bei der Gewährung von Sonderurlaub ist die Zustimmung des Vorgesetzten.
Der Antrag auf Sonderurlaub ist mit Unterschrift des Vorgesetzten im G3-21 einzureichen.
Bildungsurlaub:
Der Anspruch auf Bildungsurlaub für die Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung besteht nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz für jeden Arbeitnehmer nach dem 6-monatigen Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Anspruch beträgt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, je nach Arbeitstagewoche kann sich dieser Anspruch erhöhen oder reduzieren.
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaub aus dem Vorjahr kann grundsätzlich noch im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der nicht ausgeschöpfte Bildungsurlaub der letzten 3 Jahre für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Der Antrag auf Bildungsurlaub ist zusammen mit der Einladung zu der Veranstaltung und der Anerkennung des Bildungsurlaubes im G3-21 einzureichen.
Downloads und Links:
pdf-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
elektronisches Lucom-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
Weiterführende Infos:
Anleitung Lucom: Siehe L - Lucom Interaction Platform
Hinweise für Sonderurlaub:
Sponsoring
Dienstgeschäfte, die nicht mit Reisetätigkeit verbunden sind, sind keine Dienstreisen. Stattdessen ist für solche Veranstaltungen, die zudem mit Sponsoring und/oder Nebentätigkeit verbunden sind, nachfolgendes Formular zu verwenden:
Stellenanzeigen
Für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen steht den Einrichtungen der UMG das digitale Bewerbungsmanagementsystem (BMS) zur Verfügung.
Dort können Sie als verantwortliche*r Vorgesetzte*r eine Stellenvakanz melden und die notwendigen Informationen für die Stellenausschreibung hinterlegen.
Nach der weiteren Bearbeitung durch die/den jeweils zuständige*n Personalreferent*in erfolgt die Veröffentlichung sowohl in den internen als auch den externen Medien (Online und ggf. Print) durch die Personalabteilung.
Gleichermaßen erfolgt auf diesem Weg die Information an die Agentur für Arbeit im Rahmen der Vorrangprüfung nach den §§ 164 ff SGB IX.
Für Fragen hierzu steht die/der für die für die jeweilige Einrichtung zuständige Personalreferent*in zur Verfügung.
Sollten Sie noch einen Zugang zum BMS benötigen, informieren Sie bitte die Personalabteilung per Mail an die zentrale E-Mail-Adresse recruiting(at)med.uni-goettingen.de. Geben Sie hier bitte Ihre Personalnummer, Name, Vorname und Einrichtung an.
Weiterführende Links (nicht aus dem Patlan erreichbar):
Heroes Bewerbungsmanagement-Portal
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche und künstlerische sowie studentische Hilfskräfte üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus und unterstützen Studierende in Tutorien. Sie können auch mit Aufgaben in Verwaltung, technischem Betriebsdienst, Rechenzentren, Bibliotheken und in der Krankenversorgung beschäftigt werden, wenn sie dabei mit dem absolvierten Studium zusammenhängende Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen können oder wenn die Tätigkeit fachlich als vorteilhaft für das Studium betrachtet werden kann.
Die Beschäftigung erfolgt in befristeten Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst (z.Z. max. 83 Std./Monat).
Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Die Einstellung als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor, Master) voraus.
Downloads:
Einstellungsantrag stud./wiss. Hilfskraft, 122 KB
Verlängerungsantrag stud./wiss. Hilfskraft, 42,52 KB
Antrag Änderung der Arbeitszeit stud./wiss. Hilfskraft, 41,54 KB
T
Tarifverträge
Die aktuellen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder finden Sie im Internet unter http://www.tdl-online.de
Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung, die von Dritten finanziert wird
In vielen Fällen wird von den Unternehmen der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie angeboten, Aufwendungen für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen zu übernehmen oder hierzu einen Zuschuss zu gewähren.
Im Interesse der Transparenz und um dem Entstehen des Anscheins einer unzulässigen Vorteilsnahme entgegenzutreten, sind sämtliche Zuwendungen zusammen mit dem Dienstreiseantrag vorab gegenüber der Personalabteilung offen zu legen.
Hierbei ist auch die Antikorruptionsrichtlinie der Stiftung Universität Göttingen zu beachten.
Downloads:
U
Unfallmeldung
Erleidet eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter einen Unfall, bei dem es zu gesundheitlichen Schädigungen gekommen ist und/oder aufgrund dessen eine Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, so ist dieser stets gegenüber der Personalabteilung anzuzeigen.
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle
Unfälle, die bei der Arbeit oder auf dem Hin- oder Rückweg dahin passieren, sind nach einem von dem Unfallversicherungsträger – der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover – bestimmten Meldeverfahren anzuzeigen. Dies hat aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften innerhalb einer kurz bemessenen Frist zu erfolgen.
Für die ordnungsgemäße Aufnahme der Daten und die Erstellung der Unfallanzeige ist die/der jeweilige Vorgesetzte verantwortlich. Der/Dem Beschäftigten obliegt hier eine Mitwirkungspflicht, die darin besteht, alle Angaben zum Unfallhergang wahrheitsgemäß und unverzüglich an die/den Vorgesetzten zu melden.
Das entsprechende Formular „Unfallanzeige Landesunfallkasse“ steht nachstehend zum Download bereit.
Der Unfallanzeige ist ein Laufzettel (1-fach) („Verfahren für die Erstellung von Unfallanzeigen – Laufzettel“) hinzuzufügen, der ebenfalls nachstehend zum Download bereitsteht.
Dort ist dargestellt, nach welchem Ablaufplan die Unfallanzeige der Landesunfallkasse auszufüllen, mitzuzeichnen und an die Personalabteilung zu schicken ist.
Unfälle mit Beteiligung Dritter
Bei Unfällen, an denen Dritte beteiligt waren – dies betrifft auch private Unfälle –, ist generell (ggf. zusätzlich zur Unfallmeldung an die Landesunfallkasse) das Formular „Unfallanzeige (allgemein)“ auszufüllen und an die Personalabteilung zu senden.
Downloads
Meldungen bei Arbeits- und Wegeunfällen
Unfallmeldung
135 KB
Unfallanzeige Landesunfallkasse zum Ausfüllen
172 KB
Ausfüllhinweise
18 KB
Wegeunfall-Fragebogen Landesunfallkasse
833 KB
Meldung von Unfällen (allgemein)
Übergriffe
Sind Sie oder andere UMG-Beschäftigte Opfer oder Zeugen eines verbalen oder körperlichen Übergriffs in der UMG geworden? Über die Meldung des Vorfalls (auf Wunsch anonym) bei der zentralen Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ können Sie dazu beitragen, die UMG sicherer zu gestalten.
Weiterführender Link: Gewaltfreier Arbeitsplatz
Download: Dokumentationsbogen
V
Vergünstigungen und Sonderkonditionen für UMG-Beschäftigte
Als Mitarbeitende der UMG profitieren Sie nicht bloß von vielfältigen internen Vergünstigungen, sondern erhalten zudem attraktive Sonderkonditionen bei zahlreichen Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen in der Region Südniedersachsen. Der nachfolgende Link vermittelt Ihnen eine Auswahl an Angeboten. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen zukünftig an dieser Stelle weitere Angebote anbieten zu können.
Weitere Informationen: Vergünstigungen und Sonderkonditionen für UMG-Beschäftigte
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL
Alle wichtigen Informationen zu Versicherungspflicht und freiwilliger Versicherung finden Sie hier.
Weiterführende Links (nicht aus dem Patlan erreichbar):
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Unternehmensbroschüre (deutsch)
W
Wissenschaftliche Hilfskräfte / Studentische Hilfskräfte
Wissenschaftliche und künstlerische sowie studentische Hilfskräfte üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus und unterstützen Studierende in Tutorien. Sie können auch mit Aufgaben in Verwaltung, technischem Betriebsdienst, Rechenzentren, Bibliotheken und in der Krankenversorgung beschäftigt werden, wenn sie dabei mit dem absolvierten Studium zusammenhängende Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen können oder wenn die Tätigkeit fachlich als vorteilhaft für das Studium betrachtet werden kann.
Die Beschäftigung erfolgt in befristeten Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst (z.Z. max. 83 Std./Monat).
Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Die Einstellung als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor, Master) voraus.
Downloads:
Einstellungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
Verlängerungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
Z
Zeiterfassung (Arbeitszeit / Zeiterfassung)
An der gleitenden Arbeitszeit / elektronischen Zeiterfassung nehmen in der Universitätsmedizin rund 700 MitarbeiterInnen teil, die ganz überwiegend im Ressort V3 Wirtschaftsführung und Administration arbeiten. Aus den Ressorts Forschung und Lehre und Krankenversorgung, sowie den Stabstellen nehmen einzelne Mitarbeiterinnen bei steigender Tendenz ebenfalls an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Grundlage dafür bildet die entsprechende Dienstvereinbarung.
Downloads:
Zeiterfassungsbeleg, pdf, 583 KB